Frage an Beatrix Philipp bezüglich Innere Sicherheit

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Beatrix Philipp
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Frage von Sven M. •

Frage an Beatrix Philipp von Sven M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Philipp,

ich möchte gerne noch einmal das Thema Online-Durchsuchung und Ihre Stellungnahme dazu beleuchten. Wie soll diese Online-Durchsuchung aussehen und welchen Erfolg erhofft man sich?

Ich bin der festen Überzeugung, dass unsere Volksvertreter im Bundestag und Bundesrat nicht den Hauch einer Ahnung haben, worüber sie dort entscheiden.

Ein Profi, der seine kriminellen Aktivitäten über das Internet koordinieren will, hat vielfältigste Möglichkeiten, jeder erdenklichen "deutschen" Überwachung zu entgehen:

* Einwahl in ein ausländisches VPN (Virtuelles privates Netzwerk)
* Dokumente nicht lokal abspeichern, sondern auf entfernten Servern
* Nutzung von Proxy-Servern zur Verschleierung
* u.v.m.

Wenn mit der Online-Durchsuchung die Festplatte eines Computers in Deutschland durchsucht werden soll, dann ist es weniger Aufwand und zeitlich schneller erreicht, wenn man mit einem Durchsuchungsbeschluss eines Richters in die Wohnung geht und den Computer beschlagnahmt.

Darüber hinaus möchte ich, bei aller Gefahr, die vom Terrorismus ausgeht, noch einmal eindringlich auf folgende Umstände verweisen:

Wir haben derzeit pro Jahr

* 180.000 Tote durch Rauchen
* 80.000 Tote durch Alkohol
* 9.000 Tote im Straßenverkehr

Dagegen steht bisher kein direkter Todesfall durch Terrorismus in Deutschland. Es gibt ja sogar wesentlich mehr Tote durch Ärztepfusch. Aber gegen all diese Dinge wird nicht halb soviel getan, wie gegen den (zunächst imaginären) Terrorismus in Deutschland.

Nicht, dass ich falsch verstanden werde: ich verkenne nicht die drohende Gefahr, aber die Online-Durchsuchungen sind kein echtes Mittel zur Erhöhung der Sicherheit und schränken aber eindeutig die Bürgerrechte ein, während die wahren Probleme in Deutschland unangetastet bleiben.

Haben Sie ECHTE ARGUMENTE, die meine Ausführungen ernsthaft entkräften können?

Viele Grüße

Sven Maletzki

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CDU

Sehr geehrter Herr Maletzki,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich kritisch zur Online-Durchsuchung äußern.

Auch mir ist bewusst, dass das Recht auf Schutz der Privatsphäre zu Recht einen sehr hohen Stellenwert genießt.

Aber ich möchte Sie dennoch auf Folgendes hinweisen:

Mit der Föderalismusreform haben wir dem Bundeskriminalamt die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen.

Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt. Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern völlig abwegig, wenn Ängste in der Bevölkerung vor flächendeckender Ausforschung ihrer Computer -oft wider besseren Wissens- geschürt werden.

Im Übrigen wird zu prüfen sein, inwieweit das Instrument der Online-Durchsuchung auch zur Aufklärung verabscheuungswürdiger Straftaten wie Kinderschändung und Kinderpornographie herangezogen werden kann. Dazu müsste eine entsprechende Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung geschaffen werden, was Frau Zypries allerdings bislang auch vehement ablehnt.

Ich darf Sie bitten, Ihren Standpunkt noch einmal zu überdenken.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Claudia Berger
(Wiss. Mitarbeiterin)