Teilnahme an Jugenfreizeiten als Ü25 - Ihre Antwort auf meine letzte Frage - Können Sie Ausschließen, dass die Änderung das MwSt-Privileg betrifft so dass sich hier zum nächsten Jahr nichts ändert?

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Frage von Jörg B. •

Teilnahme an Jugenfreizeiten als Ü25 - Ihre Antwort auf meine letzte Frage - Können Sie Ausschließen, dass die Änderung das MwSt-Privileg betrifft so dass sich hier zum nächsten Jahr nichts ändert?

Sehr geehrter Herr Strasser, ich habe selbst tatsächlich auch die Grenze bei 27 Jahren bezüglich MwSt-Privileg gefunden. Seitens der Organisatoren wurde sie jedoch bei 25 gezogen. Möglicherweise gibt es noch andere Fördermöglichkeiten die stattdessen den Ausschlag gegeben haben. Für mich sind sowohl 25 als auch 27 als Grenze ein Ausschlusskriterium sofern dies bedeutet, dass die gesamte Gruppe diese Förderungen verlieren würde. So wie ich Ihre Antwort lese ist dies zumindest 2024 für das Steuerprivileg nur für mich als Einzelperson der Fall. Dies deckt sich mit meiner Erfahrung. Nur unterscheiden sich die Rahmenbedingungen für das Jahr 2025 offenbar von dem vom 24 weil eine Änderung in Kraft tritt. Können Sie Ausschließen, dass die Änderung das MwSt-Privileg betrifft so dass sich hier zum nächsten Jahr nichts ändert?

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Sehr geehrter Herr B.,

ohne den konkreten Sachverhalt vom CVJM dargestellt zu bekommen, wie der CVJM auf diese Einschätzung kommt, kann ich Ihnen leider keine konkrete Antwort geben. 

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Strasser MdB

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