Wie stehen Sie zur Verlustverrechnungsbeschränkung für u.a. Termingeschäfte im Paragraph 20 EStG?

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Frage von Samuel V. •

Wie stehen Sie zur Verlustverrechnungsbeschränkung für u.a. Termingeschäfte im Paragraph 20 EStG?

Der oben genannte Sachverhalt kann dazu führen, dass der Privatanleger trotz Nettoverlust mit Termingeschäften Gewinne auf Termingeschäfte versteuern muss. Grosse Trader können hier auf eine Trading-GmbH ausweichen. Ist ihnen bewusst, dass diese Regelung damit den Kleinanleger benachteiligt, für den sich die Gründung einer Trading-GmbH nicht lohnt? Befürworten Sie und ihre Partei eine Abschaffung dieser Regelung? Wenn ja, was sind und werden die entsprechenden Schritte dazu sein? Vielen Dank.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr V.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wir haben uns in der FDP-Fraktion seit der Einführung der Verlustverrechnungsbeschränkung durch die Große Koalition dafür eingesetzt, diese Regelung wieder abzuschaffen. Daher war die Aufhebung der gesonderten Verlustverrechnungskreise für Verluste aus Termingeschäften und aus Forderungsausfällen im Privatvermögen in den Eckpunkten für das Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgesehen. Aufgrund des Widerspruchs aus anderen Ministerien findet sich diese Maßnahme aber zunächst nicht im Gesetzentwurf. Wir werden dieses Thema aber zeitnah weiter in der Koalition besprechen und auf eine Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung drängen, um den privaten Vermögensaufbau in Deutschland zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen

 

Benjamin Strasser MdB

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