Frage an Bernhard Brinkmann bezüglich Wirtschaft

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Bernhard Brinkmann
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Frage von Daniel G. •

Frage an Bernhard Brinkmann von Daniel G. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Herr Brinkmann,

da sich die BRD im Zuge der Weltwirtschaftskrise hoch verschulden wird, stellt sich mir die Frage wie Ihre Partei - oder konkret Sie - dieses Loch im Haushalt zu stopfen gedenkt.

Dabei denke ich speziell an die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer, wie es mittlerweile auch vom DIW empfohlen wird. Ein Freibetrag von 500.000€ ist - in meinen Augen, der ich ohne Vermögen überlebe - für jeden Bürger dieses Landes vollkommen ausreichend.

Da ein solches Vermögen seinem Besitzer eine Grundrendite beschert, die abhängig von seinem Investitionsgeschick recht hoch sein kann, ist es für ihn ratsam, sein Vermögen in liquiden Mitteln aufzubewahren bzw. zu "horten". Das bedeuted wiederum, dass das Geld nicht in den Umlauf gerät und der Realwirtschaft nicht zur Verfügung steht.

Daher komme ich zu dem Schluss, dass eine solche Steuer nicht bloß das Steueraufkommen der BRD erhöht (und somit weitere Maßnahmen gegen die Wirtschaftskrise ermöglicht) sondern in sich bereits ein Lösungsansatz sein kann, indem sie den Vermögenden dazu bewegt, sein Geld in Umlauf zu bringen.

Über Ihre Meinung zu diesem Thema würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Grimm

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grimm,

herzlichen Dank für Ihre Mail. Im Folgenden können Sie die gewünschten Informationen zur Steuerpolitik meiner Partei lesen, die inzwischen durch ein DIW-Gutachten bestätigt wurde.

Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen gern während meiner Sommertour oder bei einer meiner Bürgersprechstunden zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Brinkmann

Das deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat ein Gutachten zur Vermögensbesteuerung in Deutschland vorgelegt (DIW- Wochenbericht 30/2009). Mit dem Gutachten werden die Aussagen der SPD in ihrem Regierungsprogramm, die einen Lastenausgleich unter Einbeziehung der Vermögenssteuern fordert, bestätigt. Zentrale Aussage des DIW: Wenn die Vermögensbesteuerung in Deutschland von heute 0,9 % auf das Durchschnittsniveau von OECD und EU von ca. 2 % des BIP angehoben würde, könnten Einnahmen von rund 25 Milliarden Euro erzielt werden. Auch die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) empfiehlt einen Ausbau der Vermögensbesteuerung.

Die Aussagen beziehen sich dabei nicht nur auf die allgemeine persönliche Vermögenssteuer, welche in Deutschland im Zentrum der Diskussion steht, sondern auf sämtliche Steuern auf das Vermögen:

* Grundsteuer
* Allgemeine persönliche Vermögensteuer (Erfassen das gesamte
Nettovermögen der Steuerpflichten)
* Außerordentliche Vermögensabgaben (Abschöpfung eines nennenswerten
Teils des privaten Vermögens wie der Lastenausgleich zum
Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg)
* Erbschafts- und Schenkungssteuer
* Vermögensverkehrssteuern (Grunderwerbsteuer sowie
Kapitalverkehrssteuern wie die Börsenumsatzsteuer).

Das Gutachten spricht sich dabei für eine notwendige Reform der Grundsteuer aus. Ferner wird nach wie vor Reformbedarf bei der Erbschaftssteuer gesehen, welche zu starke Ausnahmen insbesondere für Betriebsvermögen enthalte. Auch die Anhebung der Kapitalertragssteuersätze oder der Gewinnsteuersätze wird in Erwägung gezogen. Eine breit angelegte Finanztransaktionssteuer sollte international koordiniert eingeführt werden. Gemäß DIW- Berechnungen könnte eine „klassische“ Vermögenssteuer von 1,0 Prozent bei einem Freibetrag von 500.000 Euro ein Aufkommen von 16 - 21 Milliarden Euro erzielen – allerdings unter Einbeziehung von Betriebsvermögen und Lebensversicherungen. (Die 1997 ausgesetzte deutsche Vermögenssteuer, welche nur Privatvermögen betraf, hatte ein Aufkommen von 4,5 Milliarden Euro).

Unterstützung von SPD- Positionen
Das DIW- Gutachten zeigt, dass die Vorschläge der SPD richtig sind: Wir wollen einen gerechten Lastenausgleich. Im Regierungsprogramm haben wir formuliert: „Dass Vermögende einen ihrer Leistungsfähigkeit entsprechenden steuerlichen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten, ist sozial gerecht und wirtschaftlich vernünftig“. In der nächsten Legislaturperiode werden wir diesen Satz mit Leben füllen:

Mit der Börsenumsatzbesteuerung nach britischem Vorbild in Höhe von regelmäßig 0,5 % der Umsätze, die wir einführen möchten, begrenzen wir Spekulation und gehen einen richtigen Schritt in Richtung der vom DIW geforderter stärkeren Besteuerung von Kapital zu Gunsten von Arbeit. Wir setzen uns – wie vom DIW gefordert – dafür ein, dass eine solche Steuer auch europaweit und international koordiniert eingeführt und auf weitere Finanztransaktionen ausgedehnt wird.
Bei der Reform des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts, welches lautet DIW zu große Freibeträge und Verschonungsregelungen enthält, wollte die SPD mehr. Wir wollten Freibeträge mit Augenmaß und eine Begrenzung der steuerfreien Übertragung von Betriebsvermögen. Wir konnten uns jedoch gegenüber der Union, die auch höchste Vermögen steuerfrei lassen wollte, nicht vollständig durchsetzen. Die Aussage des DIW zur Erbschaftssteuerreform sind – ebenso wie bereits zuvor diejenigen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage – eindeutig: „ … die Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen gehen weit über das Maß hinaus, das für die Sicherung der Unternehmensnachfolge in kleinen und mittelständischen Unternehmen erforderlich ist“. Hier bleiben wir dran.

Die geforderte Reform der Grundsteuer steht auf der Tagesordnung – das war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, wurde aber nicht umgesetzt. Sie braucht zumindest eine neue Bemessungsgrundlage. Ausgangsgröße der Besteuerung von rund 30 Millionen Grundstücken in Deutschland sind noch immer die sog. „Einheitswerte“ auf Basis der Wertverhältnisse von 1964, in den neuen Bundesländern sogar von 1935. Ziele der notwendigen Grundsteuerreform sollten zumindest die bundesweite Rechtsvereinheitlichung und eine deutliche methodische Vereinfachung – im Interesse der Bürger wie der Finanzverwaltung – sein. Die Grundsteuer ist mit gut 10 Milliarden Euro eine der wichtigen Kommunalsteuern. Wir wollen, dass das so bleibt. Die Ausgestaltung muss jedoch so erfolgen, dass eine Belastung der Mieter vermieden wird.

Auch die Anhebung des Steuersatzes für Spitzenverdiener als „Bildungs- Soli“ erhöht die Besteuerung von Vermögenden. Mit der Erhöhung des Steuersatzes für Spitzenverdiener von 45 % auf 47 % ab einem Einkommen von 125.000 Euro im Jahr (Alleinstehende) / 250.000 Euro im Jahr (Verheiratete) – das sind 10.416 bzw. 20.832 Euro im Monat! – wollen wir einen Teil der Einnahmen erzielen, um die Ausgaben für die Bildung auf 7 % des BIP zu erhöhen. Im Gegenzug will die SPD kleine und mittlere Einkommen gezielt durch Senkung des Eingangssteuersatzes auf 10 % sowie den optionalen Lohnsteuerbonus fördern.

In Anbetracht auch der enormen haushalterischen Herausforderungen der nächsten Jahre (geschätztes Defizit des Bundeshaushalts bis 2013: 320 Mrd. Euro!) bieten die Aussagen im Regierungsprogramm auf Grundlage der Erkenntnisse (nicht nur) des DIW die Grundlage für eine sozialdemokratischen Steuerpolitik für das neue Jahrzehnt. Im Gegensatz zu den Linkspopulisten und Phantomentlastungen von Schwarz- Gelb verfolgen wir eine Steuerpolitik zu Gunsten der solidarischen Mehrheit.