Frage an Bernhard Brinkmann von Peter F. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Brinkmann,
betrifft: SEPA-Begleitgesetz, am 7.11.12 im Bundestag(Finanzausschuss) beschlossen.
Das Plenum war nur mit einer Handvoll Abgeordneten besetzt!
Im SEPA-Begleitgesetz geht es eigentlich um Banküberweisungen und Lastschriften (17/10038) Darin zusätzlich versteckt ist aber meines Erachtens ein Thema, dass die Endleistungen der Lebensversicherungen um ca. 10% mindern wird. Es geht hierbei um die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere.
Dieses Gesetz würde am 21.12.2012 in Kraft treten, wenn es am, voraussichtlich 14. Dez. 2012, im Bundesrat beschlossen wird.
Hierzu als Beispiel meine Situation stellvertretend für viele Versicherte:
Meine Lebensversicherung läuft 35-Jahre und wird Februar 2013 fällig.
Durch dieses Gesetz bekomme ich im schlechtesten Fall 12.5% der Leistung weniger ausgezahlt.
Abgeschlossen habe ich diese Versicherung zur Altersvorsorge.
Geworben wurde ich 1977 auch mit den Argumenten der Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Vorzeitige Kündigung, 8-Wochen vor Auszahlung, ist auch nicht möglich,
weil ich den Beitrag jährlich zahle.
Es gab keine Warnung diesbezüglich, sodaß keine Reaktion im Voraus möglich war.
Das ist modernes Raubrittertum und "Diebstahl" am Vermögen der "Normalbürger"
Bitte verhindern Sie dieses Gesetz im Bundesrat und wirken auf den Bundespräsidenten ein, dieses Gesetz gegebenenfalls nicht zu unterschreiben.
Das ist nicht das erste Mal, dass wichtige Gesetze zum Nachteil der Normalbürger, in Vorlagen zur Verabschiedung -versteckt- werden. Wahrscheinlich bekommen die Abstimmer die Tragweite der Entscheidung gar nicht mit. Da hat die Lobby wohl gut gearbeitet.
Wie stehen Sie, Herr Brinkmann, zu diesem SEPA-Begleitgesetz Passus Bewertungsreserven, und wie stehen Sie zu der Unart des Koppelns wichtiger Sachverhalte mit allgemeinen Vorgängen.
Mit freundlichem Gruß aus Hi.
P. Foegen.
Sehr geehrter Herr Foegen,
vielen Dank für Ihre Mail an abgeordnetenwatch, in der Sie sich zu den Änderungen des Versicherungsaufsichtsgestzes (VAG) kritisch äußern. CDU/CSU und FDP haben erneut Klientelpolitik betrieben und daher kann ich Ihre vorgetragenen Argumente voll und ganz nachvollziehen und unterstütze diese sehr gern.
Das Gesetz, dass am 14. Dezember 2012 vom Bundesrat abschließend beraten werden soll, ist m. E. nicht zustimmungspflichtig.
Ich werde aber trotzdem die SPD-regierten Bundesländer auffordern, ganz in unserem Sinne zu verhandeln, damit die Auszahlungsbeträge der betroffenen Lebensversicherungen nicht so geschmälert werden, wie es von Ihnen befürchtet wird.
Um mein Vorhaben auch mit konkreten Zahlen zu untermauern wäre es sehr hilfreich, wenn Sie mir Ihren Fall möglichst mit den unterschiedlichen Auszahlungsbeträgen und durch entsprechende Bestätigung der Versicherungsgesellschaft kurzfristig vertraulich zur Verfügung stellen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Brinkmann