Frage an Bernhard Brinkmann von Thorsten H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Brinkmann,
leider wichen sie den Fragen von M. M. vom 06.03.13 aus und haben somit NICHT erwartungsgemäß geantwortet. Bitte nehmen sie sich die Zeit, seine Fragen zu beantworten. Im Folgenden eine Kopie des Textes von Michael Meier:
"Wo sehen Sie den Vorteil, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine privatisierte Wasserversorgung für den Verbraucher deutlich teurer wird - gleichzeitig aber die Wasserqualität durch fehlende Investitionen abnimmt? Einige Großkonzerne (z.B. Nestle) werden jedoch gut daran verdienen.
Dieses belegen bsw. Erfahrungen aus Frankreich, aber auch aus Berlin.
Sind Sie der Meinung, dass Sie das von den Wählern Ihnen anvertraute Mandat im Sinne der Menschen in Deutschland und zu deren Vorteil vertreten haben? Wenn ja, bitte ich Sie um Stellungnahme, wo Ihrer Meinung nach der Nutzen für den Verbraucher liegen wird, wenn die Wasserversorgung privatisiert wird."
Ich und Wir sind sehr gespannt auf ihre Antworten.
Des Weiteren möchte ich hier ihren erfolgten Versuch einer Antwort auf Michael Meiers Fragen kritisieren.
Sie begründen ihre Wahlentscheidung mit "in der Abstimmung habe ich mich lediglich klar gegen einen Antrag der LINKEN ausgesprochen". Ging es in jener Abstimmung um die Gleisstellung der zukünftigen Wasserversorgung der Bevölkerung oder um ihre Einstellung zu einer anderen Partei?
Sie schreiben weiter: "Weder bin ich der Auffassung, dass Wasser kein Menschenrecht ist, noch bin ich für eine Privatisierung desselben." Das haben sie geschickt formuliert, da das Gegenteil nicht zwingend gegeben sein muss. Sie sind nicht der Meinung, dass Wasser kein Menschenrecht ist. Sind sie denn der Meinung, dass es Menschenrecht ist? Sie sind nicht für eine Privatisierung - ihrer Stimme im Bundestag nach haben sie jedoch dazu beigetragen, dass genau das möglich wird.
Ich bitte sie freundlich um ehrliche Antworten und um die Beantwortung aller Fragen.
mit freundlichen Grüßen
Thorsten Hafemann
Sehr geehrter Herr Hafemann,
es freut mich für Sie, dass Sie sich soviel Zeit dafür nehmen können, meine Reaktionen auf Bürgerfragen geradezu zu sezieren. In aller Kürze für Sie: Ich bin bezüglich meines Abstimmungsverhaltens nur mir und meinem Gewissen unterworfen (Art. 38 GG) und sehe deshalb von weiteren Erklärungen diesbezüglich ab. Im übrigen können Sie sich Ihre Fragen selbst beantworten, wenn Sie sich überlegen, was es bedeutet, dass ich die Initiative right2water öffentlich unterstütze.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Brinkmann