(...) Ein Abgeordneter ist also niemandem Rechenschaft über sein Abstimmungsverhalten schuldig. Ob und wann er unter Umständen einem Gesprächspartner genauer darlegt, welche Entscheidungsgrundlage zu einer bestimmten Abstimmung geführt hat, bleibt ihm vorbehalten. (...)
(...) zu meinem Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag gebe ich grundsätzlich keine Erklärungen ab. (...)
(...) als direkt gewählter Abgeordneter erteile ich zu Anfragen über mein Abstimmungsverhalten außerhalb meines Wahlkreises Hildesheim grundsätzlich keine Auskünfte. (...)
(...) nachfolgend meine persönliche Meinung zu meinem Abstimmungsverhalten anlässlich der Verlängerung des Afghanistaneinsatzes (ISAF) am 28. Januar 2011, dem Truppenabzug, dem Wiederaufbau und der Zukunft des Landes. (...)
(...) Bei dieser Regelung handelt es sich jedoch nicht um eine Besonderheit in den von Deutschland mit anderen Staaten geschlossenen Sozialversicherungsabkommen. Sie entspricht vielmehr internationalem Standard, wie er bereits seit vielen Jahrzehnten üblich ist. (...)
(...) die Aussetzung der Wehrpflicht zieht konsequenterweise auch die Aussetzung des Zivildienstes - der ja ein Wehrersatzdienst ist - nach sich. Alles andere wäre nicht verfassungskonform. (...)