Frage an Bernhard Seidenath bezüglich Jugend

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Bernhard Seidenath
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Frage von Sebastian K. •

Frage an Bernhard Seidenath von Sebastian K. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Seidenath,

es wird oft kritisiert, dass Kinder und Jugendliche kaum politische Repräsentation haben. Um in ein Parlament einziehen zu können, muss der Kandidat volljährig sein, wobei solch junge Kandidaten bereits eine große Ausnahme sind. Als Gegenmaßnahme haben einige Kommunen wie z.B. Biberach als Pilotprojekt ein Jugendparlament eingerichtet. Zwar funktioniert dieses System weitestgehend einwandfrei, jedoch gibt es in Deutschland kaum Jugendparlamente. Warum wird dieses Projekt nicht bundesweit vorangetrieben, sodass Kinder und Jugendliche mehr aktives Mitspracherecht haben?

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Kölle

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Sehr geehrter Herr Kölle,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie für mehr Partizipation von Jugendlichen an politischen Prozessen plädieren. In der Tat ist ein Kinder- oder/und Jugendparlament eine Möglichkeit für noch nicht Volljährige, sich an politischen Prozessen - in der Regel in ihrer Kommune vor Ort - zu beteiligen. Solche Jugendparlamente bestehen in etlichen Kommunen auch in Bayern, erwähnen möchte ich beispielhaft nur Erlangen (siehe unter http://www.ehrenamt-erlangen.de/jupa_start.htm ), Pfaffenhofen an der Ilm (siehe unter http://www.jugendparlament-paf.de/ ) oder Mering (siehe unter http://www.jugendparlament-mering.de/ ). In vielen anderen Städten und Gemeinden haben sich Jugendräte oder Jugendforen konstituiert, die ebenfalls das Ziel haben, Jugendliche besser in (kommunal-) politische Prozesse einzubinden.

In Jugendparlamenten nehmen Vertreter Interessen für Kinder und Jugendliche gegenüber den jeweiligen Gemeinden wahr. Bisweilen hat das Jugendparlament einen eigenen Etat zur Verfügung, über den es frei verfügen kann. Dies alles - die Einrichtung ebenso wie die Ausstattung - ist allerdings Sache der jeweiligen Gemeinde. Ich kann an dieser Stelle nur an die Gemeinden appellieren, eine solche Mitsprache von Jugendlichen in ihrer Gemeinde zu ermöglichen, hielte es aber für falsch, dies (landes-)gesetzlich vorzuschreiben. Denn zur kommunalen Selbstverwaltung gehört es meines Erachtens auch, vor Ort selbst zu entscheiden, ob und wie genau mehr Partizipation von Jugendlichen stattfinden soll.

Möglicherweise zielen Sie mit Ihrer Frage aber auch auf eine Absenkung des Wahlalters ab. Es gibt immer wieder Überlegungen und Vorstöße, zumindest im kommunalen Bereich und zumindest das aktive Wahlrecht schon für 16-Jährige oder gar 14-Jährige einzuführen. Hierüber lässt sich durchaus diskutieren, das räume ich ein. Allerdings tritt bei uns die Volljährigkeit und mit ihr einhergehend die volle Geschäftsfähigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs ein, so dass eine gewisse Logik dafür spricht, auch das Wahlalter auf 18 Jahre festzusetzen. Wenn wir hieran etwas ändern, sollten wir meines Erachtens gleich über den ganz großen Wurf des Familienwahlrechts nachdenken, das auch Neugeborenen schon das Wahlrecht verleihen würde (ausgeübt natürlich durch dessen Personensorgeberechtigte). Damit würden alle - alt und jung - gleich behandelt, eine Altersgrenze, die stets willkürlich wäre, komplett abgeschafft, und den Familien in unserem Land mehr Gewicht verliehen. Ein Familienwahlrecht würde so einen Kontrapunkt gegen die demographische Entwicklung setzen, die Familien strukturell ins Hintertreffen geraten lässt.

So hoffe ich, Ihnen mit diesen Einschätzungen etwas weitergeholfen zu haben, und grüße Sie freundlich

Bernhard Seidenath

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