Frage an Bianca Staubitz von Wilk S. bezüglich Recht
Liebe Kandidatin, lieber Kandidat zur Bundestagswahl 2013
der BdB ist mit rund 6.000 Mitgliedern der größte Verband für Berufsbetreuer in Deutschland . Aufgrund der Tatsache, dass das Betreuungsrecht nicht so bekannt ist, haben wir uns zur Wahl entschieden Sie zu diesem Thema zu befragen.
Seit Feb. 2013 ist es nach §1906 (3) möglich Menschen gegen ihren natürlichen Willen zu behandeln (Zwangsbehahndlung). Diese Möglichkeit der Behandlung entspricht aus unsere Sicht nicht der UN Behinderterechtskonvention.
Wie stehen Sie persönlich zur Zwangsbehandlung, wie steht Ihre Partei zur Zwangsbehandlung?
Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Landesvorstand BdB NRW
Die Neufassung, bzw. Erweiterung des § 1906 BGB erscheint mir im Interesse des Kranken nur vordergründig besser zu sein. Die Piratenpartei hat bisher nur ein Positionspapier zu diesem Thema, geschrieben von einer Arbeitsgruppe. Mir ist die Freiheit eines Menschen wichtig. Die Suche nach anderen Möglichkeiten ohne Entmündigung eines Menschen sollte im Vordergrund stehen, nicht eine schnelle und für das Umfeld vermeintlich bequeme Regelung. Ich habe jedoch bis zu einem gewissen Grad Verständnis dafür Menschen in einer akuten Notsituation mittels PsychKG in eine Psychiatrie einzuweisen, wenn diese für sich selbst oder ihre Umwelt in ihrer momentanen Situation eine Gefahr darstellen. Nach der Einweisung muss jedoch baldigst gemeinsam mit dem Betroffenen nach einer einvernehmlichen Lösung, fernab einer Zwangsbehandlung gesucht werden.
