Frage an Birgit Reinemund bezüglich Finanzen

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Birgit Reinemund
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Frage von Claudia S. •

Frage an Birgit Reinemund von Claudia S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Reinemund

Trotz dem Anstieg der Steuereinnahmen soll die Neuverschuldung der Bundesregierung steigen, anstatt den Haushalt zu sanieren. Wie kann so eine Haushaltspolitik gerechtfertigt werden?

Womit wird insbesondere eine kostspielige Steuersenkung begründet, die die einzelnen Bürger nur geringfügig entlastet?

Der mangelnde Sparwille der Bundesregierung empört und beunruhigt mich zutiefst.

Mit freundlichen Grüssen
Schwegmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Schwegmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit dem am 25. November 2011 im Bundestag verabschiedeten Bundeshaushalt 2012, liegt die Neuverschuldung deutlich unter den angenommenen Obergrenzen der Haushaltsplanung. Der Haushalt 2012 sieht Ausgaben in Höhe von insgesamt 306,2 Milliarden Euro vor. Die Nettoverschuldung soll 2012 rund 26,1 Milliarden Euro betragen. Der ehemalige Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) kalkulierte für 2012 noch mit 60 Milliarden Euro. Die Vorgaben der Schuldenbremse werden damit deutlich übererfüllt. Für Investitionen sind knapp 27 Milliarden Euro vorgesehen. Mit mehr Geld für beispielsweise Bildung und Forschung mobilisieren wir die Potenziale in unserem Land. Der Koalition gelingt mit dem Haushalt 2012 ein wichtiger Dreiklang aus Konsolidierung, Investitionen und Entlastungen unter Beachtung der Schuldenbremse.

Mit dem Beschluss zum Abbau der kalten Progression schlägt die Koalition einen Kurs für mehr und vor allem dauerhafte Steuergerechtigkeit in Deutschland ein. Lohnerhöhungen, welche lediglich die Inflation ausgleichen, führen im progressiven Steuertarif dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Steuern zahlen müssen, obwohl sich ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht verbessert hat. Das betrifft besonders Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen. Die Koalition möchte, dass zukünftig die Auswirkungen der Inflation bei der Besteuerung berücksichtigt wird. Der Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression sieht deshalb vor, dass 2013 und 2014 inflationsbedingte Steuermehreinnahmen im Gesamtvolumen von rund 6 Milliarden Euro an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden. Die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Anpassung des Grundfreibetrags zur Sicherung des Existenzminimums wird in zwei Schritten 2013 um 126 Euro und 2014 um 224 Euro, auf insgesamt dann 8.354 Euro angehoben werden. Besonders bemerkenswert ist aber der grundlegende Systemwechsel im Einkommensteuertarif. Die kalte Progression wird ab der kommenden Legislaturperiode alle zwei Jahre überprüft werden. Mit diesen Maßnahmen machen wir das Steuersystem gerechter. Steigende Steuereinnahmen und erfolgreiche Konsolidierungsfortschritte geben uns den haushaltspolitischen Spielraum für die Entlastungen. Die Schuldenbremse halten wir mit sicherem Abstand ein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Birgit Reinemund