Frage an Birgit Reinemund von Peer H. bezüglich Finanzen
Der aktuelle Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 beinhaltet Neuregelungen des §4 Nr. 21 UStG, nach der weiterbildende und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ohne weitere Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit sind.
Mit diesem Privileg der Umsatzsteuerbefreiung möchte der Gesetzgeber Weiterbildungen kostengünstig machen und fördern, erreicht jedoch das Gegenteil.
Dabei wird völlig übersehen, dass diese Fortbildungen von Unternehmen gebucht und bezahlt werden. Wir betreiben die Berliner Linux Akademie mit mehren
Hundert Teilnehmern pro Jahr und haben fast ausschließlich (vorsteuerabzugsberechtigte) Geschäftskunden, die ihre Mitarbeiter bei uns qualifizieren lassen.
Das vermeindliche „Privileg“ der Umsatzsteuerbefreitung würde für uns ab 1. Januar 2013 bedeuten:
*) Für die von uns eingekauften Vorleistungen (Hotelmiete, Werbungs- und Materialkosten, Anzeigenschaltungen, Technikeinkauf) geht der Vorsteuerabzug verloren. Wir werden damit dem Endverbraucher gleichgestellt und bezahlen als Unternehmen Umsatzsteuer. Dies mag u.U. sogar verfassungsrechtlich bedenklich sein.
*) Dieser Verlust des Vorsteuerabzugs würde bei uns existenzbedrohende Mehrbelastungen von ca. 100.000 EUR pro Jahr bedeuten.
*) Die am Ende plötzlich um 19% gestiegenen Einkaufskosten würden wir nun auf unsere Schulungspreise aufschlagen müssen, was ca. 10% Preissteigerung zur Folge hätte.
Der Gesetzgeber verteuert also Schulungsmaßnahmen und sorgt so dafür, dass es Arbeitnehmern zunehmend schwieriger wird, Bildungsnaßnahmen vom Arbeitgeber bewilligt zu bekommen.
Besser wäre es unserer Ansicht nach, in §4 Nr. 21 UStG eine Regelung zu schaffen, nach der ein Bildungsträger
*) freiwillig („kann“-Regelung)
*) ggf. auf Antrag
die Umsatzsteuerprivilegierung für seine Schulungsmaßnahmen in Anspruch
nehmen kann, je nachdem, wie sein Kundenkreis aufgebaut ist.
Welche Position vertreten Sie in diesem Zusammenhang und auf welche Lösung dieser Probleme werden Sie im Ausschuß hinarbeiten?
Sehr geehrter Herr Heinlein,
bitte entschuldigen Sie die späte Beantwortung Ihrer Frage. Wie Sie wissen ist das Jahressteuergesetz 2013 im Bundesrat gescheitert, sodass auch eine Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG hinfällig ist.
Gleichwohl darf ich Ihnen mitteilen, dass die FDP-Bundestagsfraktion sich immer vehement gegen eine solche Neuregelung ausgesprochen hat und dies auch weiterhin tun wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Birgit Reinemund