Blitzer-apps sind in Deutschland verboten, aber Radiodurchsagen, wo blitzer stehen sind das nicht, obwohl sie den selben Effekt haben?

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Björn Simon
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Frage von Christian S. •

Blitzer-apps sind in Deutschland verboten, aber Radiodurchsagen, wo blitzer stehen sind das nicht, obwohl sie den selben Effekt haben?

Sehr geehrter Herr Simon,
die Polizei stellt sich ja von Steuergeldern bezahlt den ganzen Tag irgendwo hin und will Raser blitzen, damit diese in der Konsequenz nachdem sie ja wegen Rasens zahlen mussten in zukunft bisschen langsamer fahren, sich mehr an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Dann sorgen doch aber die Durchsagen im Radio dafür, dass Menschen an diesen Stellen wo sie eigentlich von einem Blitzer beim überschreiten der Geschwindigkeit überrascht worden wären, halt kurz Mal etwas langsamer fahren und dann ganz entspannt Weiterheizen. Ich sehe da zwei Institution für die beide Geld ausgegeben wird (Radiomoderatoren werden ja auch dafür bezahlt und es läuft kurz keine Musik) die gegeneinander arbeiten. Müsste man da vielleicht etwas ändern?Ich denke ich fände gut, wenn man dann da Mal drüber nachdenkt und tendenziell die Radiodurchsagen verbietet
Liebe Grüße
Christian S.

 

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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre über das Portal abgeordnetenwach.de gestellte Frage und Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit. Gerne lasse ich Ihnen auf diesem Weg eine Antwort zukommen.

Ich bin zunächst der Meinung, dass die Geschwindigkeitsüberwachung im öffentlichen Straßenverkehr überaus wichtig ist. Die jeweils geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit sollte nicht überschritten werden, weder bewusst noch aus Versehen. Es geht hier um die eigene Sicherheit und auch die der anderen Verkehrsteilnehmer.

In diesem Zusammenhang ist es allerdings wichtig darauf hinzuweisen, dass der Bund mit Blick auf die Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung nicht unmittelbar verantwortlich ist. Die Zuständigkeit liegt hier je nach Bundesland meistens bei der Polizei und den regionalen Ordnungsbehörden. So sind in den Kommunen innerhalb der geschlossenen Ortschaften oft die Ordnungsämter mit der Verkehrsüberwachung beauftragt. Den außerörtlichen Bereich auf den Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie den Autobahnen überwacht wiederum die Polizei.

Weitere Fragen im Zusammenhang mit der Geschwindigkeitsüberwachung, wie beispielsweise ob dafür mobile oder stationäre Geräte verwendet werden, oder ob die Messungen alleine an Gefahrenstellen durchgeführt werden sollten, oder auch ob die Kontrollen vorher angekündigt werden sollten – was in Modellversuchen explizit mit Zustimmung der Behörden erfolgt – müssen die zuständigen Kommunen und Behörden vor Ort individuell entscheiden.

Gerne biete ich bei Rückfragen einen ausführlichen Austausch zu diesem oder anderen Themen in meiner regelmäßigen Bürgersprechstunde an. Hier bin ich für die Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Kreis Offenbach immer unmittelbar ansprechbar und erreichbar. Interessenten können mich hierzu gerne jederzeit unter der E-Mail-Adresse bjoern.simon@bundestag.de kontaktieren.

Herzliche Grüße

Björn Simon

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