Frage an Brigitte Zypries von Josef S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
der Gesetzgeber sieht bei Rechtsbeugung durch einen Richter oder Staatsanwalt laut Wikipedia 1 - 5 Jahre Haft vor. Bei Prozeßbetrug, Parteiverrat, Falschgutachten, Begünstigung, Strafvereitelung vermutlich ähnliches.
Bei wem kann ich Anzeige erstatten, wenn weder die Polizei noch das Bundesverfassungsgericht reagieren ?
Mit der Bitte um Nachricht verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Josef Schwannberger
