Frage an Brigitte Zypries von Siegfried S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries!
in Ihrer heutigen Antwort an Herrn Wenzel beantworten Sie leider nur dessen letzte Frage. Mich interessiert aber auch Ihre Antwort auf die erste Frage, die ich hier deshalb wiederholen möchte :
Sind die exakten Kriterien für die Erfüllung des Tatbestandes der "Hasspropaganda" irgendwo einsehbar, einklagbar, bzw. wird diese Klassifikation für den Bürger transparent durchgeführt oder wird sich die Definition von Hasspropaganda mit einem Schleier des Operationalgeheimnisses belegen ?
Mit freundlichen Grüßen
S. Schlosser
