Frage an Brigitte Zypries von Reiner G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich mache freundlich darauf aufmerksam, dass ich inzwischen gemeinsam mit 32 Interessenten geduldig auf Ihre Antwort zu meiner Frage vom 27.06.2012 warte und bitte um Ihre kurze Information darüber, bis zu welchem Datum mit Ihrer Antwort zu rechnen ist.
P.S.
Die ungewöhnlich große Anzahl von Interessenten an Ihrer Antwort zum hessischen Ortsgerichtsgesetz zeigt deutlich, dass es offenbar keine Einzelfälle sind, in denen die Hinterbliebenen für die Sterbefallsanzeige vom Ortsgericht eine Gebühr über 5,00 Euro gezahlt haben und sich danach trotzdem das Nachlaßgericht gemeldet hat, um offene Fragen zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
