Frage an Brigitte Zypries von Gudrun S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,
Zusatzfrage: ist seitens der Bundesregierung beabsichtigt, den widerrechtlichen „Datenhandel und die Datenhehlerei“ in die Strafbarkeit des Strafgesetzbuches (StGB) aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht?
Grund der Zusatzfrage: bisher findet sich die kriminologische Bezeichnung „Datenhandel, Datenhehlerei“ lediglich in den Tatbeständen des Bundes- oder Landesdatenschutzgesetzes. Da es sich bei den Delikten aus dem Bundesdatenschutzgesetz um sogenannte Antragsdelikte handelt, muss ein Geschädigter erst den Antrag auf Verfolgung durch die Polizei/Staatsanwaltschaft stellen, bevor überhaupt ermittelt wird.
Auch hier Dank für eine Rückantwort. Gudrun Seidl
