Frage an Britta Reimers bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Britta Reimers
FDP
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Frage von Sönke S. •

Frage an Britta Reimers von Sönke S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Reimers,

Ich bin derzeit Geographie-Student an der CAU Kiel. Im Rahmen der geographischen Fachdidaktik soll Ich derzeit eine Unterrichtseinheit zum Thema "Welche Hilfen braucht Afrika wirklich (NICHT)?" erstellen. Ich bin aus diesem Grunde auf das "E-Waste Problem" aufmerksam geworden. Derzeit umgehen viele Unternehmen die Basler Konventionen von 1989 und verschiffen giftigen Elektroschrott, auch aus Deutschland, in afrikanische Länder. Ich wollte Sie daher an dieser Stellen einmal um eine schriftliche Stellungnahme bitten, die Ich vielleicht meinen Schülern präsentieren könnte. Die Fragestellung ist einfach:

Was muss/kann die EU/Deutschland machen, damit verhindert wird, dass giftiger Elektroschrott nach Afrika gelangt?

Ich bitte Sie mir diese Frage in den nächsten Wochen zu beantworten, da Ich so mehr Leben und mehr Authenzität in den Unterricht bringen könnte.

Fröhliche Weihnachten und viele Grüße,
Sönke Schlüter

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schlüter,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Dezember 2011 bezüglich näherer Informationen zum Export von Elektro-Abfällen aus Deutschland/der EU nach Afrika und den Maßnahmen, die Deutschland/die EU hiergegen unternehmen.

Als Mitglied des Agrarausschusses des Europäischen Parlamentes bin ich mit der beschriebenen Thematik nicht im Detail vertraut. Ich habe mich jedoch mit meinem Kollegen, Holger Krahmer (Mitglied des Umweltausschusses des Europäischen Parlamentes), beraten und kann Ihnen die unten stehenden Informationen übermitteln.

Hintergrund:

Auf Grund höherer Umweltstandards sind die Kosten für die Abfallentsorgung seit den 70er Jahren in den Industriestaaten stark angestiegen. Dies gilt insbesondere für Elektro-Abfälle, da diese häufig gefährliche Stoffe enthalten und deshalb vor Entsorgung besonders behandelt werden müssen (Entfernung von Flüssigkeiten, etc.).

Schätzungen der Europäischen Kommission zu Folge wird nur ein Drittel aller Elektro-Abfälle in der EU im Einklang mit den geltenden Vorschriften entsorgt. Der Rest landet entweder unbehandelt auf Mülldeponien (13%) oder in Anlagen innerhalb oder außerhalb der EU, wo die vorgeschriebene Behandlung der Abfälle nicht gewährleistet ist (54%)[1]. Die Verschiffung von Elektro-Abfällen in Nicht-EU-Staaten, insbesondere afrikanische Staaten, zwecks Umgehung geltender Entsorgungs-Vorschriften gilt laut Kommission immer noch als weit verbreitet.

Maßnahmen zur Verhinderung von Elektro-Schrott-Exporten nach Afrika:

Bei der Verschiffung von Elektro-Abfällen von entwickelten in afrikanische Länder handelt es sich um ein weltweites Problem, das nicht durch Deutschland allein zu lösen ist. Folglich konzentriert sich Deutschland auf eine Unterstützung der europäischen Bemühungen, das Problem in den Griff zu bekommen.

Die Basler Konvention schreibt Regeln für die Exporte von gefährlichen Abfällen vor. Deutschland gehört zu den Unterzeichnern der Konvention. Laut einer Neuregelung in der Konvention ist der Export von gefährlichen Abfällen aus Staaten der OECD in Nicht-OECD-Staaten generell untersagt[2], d.h. ungeachtet davon, ob er offiziell der Verwertung oder der Entsorgung dient. Diese Neuregelung ist jedoch noch nicht in Kraft.

Dennoch hat die EU die Bestimmungen der neugeregelten Basler Konvention bereits durch Verordnung (EG) No 1013/2006 für alle EU-Staaten verbindlich gemacht. Es gilt[3]:

- Jegliche Müll-Ausfuhren aus der EU in Drittstaaten sind verboten, wenn die Ausfuhren der Entsorgung dienen.
- Ausfuhren von gefährlichen Abfällen zwecks Verwertung sind beschränkt auf Länder, die den OECD-Beschluss über die Verbringung von Abfällen zur Verwertung anwenden.

Ferner gilt laut der neugefassten Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die das Europäische Parlament am 19. Januar 2012 verabschieden wird, dass der Export von nicht funktionalen Elektro-Geräten in Drittstaaten zwecks Reparatur nur unter strengen Bedingungen zulässig ist (z.B. wenn nachgewiesen ist, dass es sich um eine Reparatur innerhalb der Garantiefrist handelt). Die Neufassung der Richtlinie bedeutet zahlreiche neue Regeln, die Exporteure von Elektro-Artikeln erfüllen müssen. Meiner Meinung nach liegt das derzeitige Problem jedoch nicht in einem Mangel an Regeln, sondern in einer schlechten Umsetzung. Eine Verbesserung der Qualität der Zollkontrollen ist meines Erachtens eine notwendige Bedingung, um das Problem zu lösen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie mich gerne wieder kontaktieren.

Mit freundlichen Grüssen,

Britta Reimers

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[1] http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/08/764&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en (nur englische/französische Version verfügbar)

[2] http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/internationales/basler_uebereinkommen/doc/3577.php

[3] http://europa.eu/legislation_summaries/environment/waste_management/l11022_de.htm