Frage an Britta Reimers bezüglich Tourismus

Britta Reimers
FDP
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Frage von Reinhard E. •

Frage an Britta Reimers von Reinhard E. bezüglich Tourismus

Sehr geehrte Frau Reimers,

als Vertreterin der liberalen Partei dürfen wir uns heute an Sie wenden:
auf unserem Rückflüg von Abu Dhabi ( wir haben unsere Tochter besucht, die dort unter bemerkenswerten Bedingungen studiert, aber das ist nicht unser Thema ) wurde uns auf dem stopover in Schiphol ein sog. dangerous item konfisziert ( das entsprechende Zertifikat liegt uns vor). Es handelte sich um eine Flasche Gin, die beim Kauf im duty-free-shop in Abu Dhabi versiegelt wurde und deren Siegel bei der Ankunft unbeschädigt war und im Handgepäck bei uns geführt wurde. Wären wir mit diesem gefährlichen item direkt in Fuhlsbüttel gelandet, hätte niemand daran Anstoß genommen. So aber musste unser Eigentum von uns aufgegeben werden, damit wir die Flugsicherheit im europäischen Luftraum nicht gefährden.

Hierin sehen wir ein Indiz der Leistung einer Bürokratie, die ohne ausreichenden Sachverstand Regelungen verabschiedet, die geeignet sein könnten Bürger mit ihrem i,d.R. gesunden Menschenverstand in die komplette Politikverdrossenheit zu treiben . Hajek würde sich im Grabe umdrehen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören

Beste Grüße

Anja und Reinhard Eckert

Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Eckert, sehr geehrter Herr Eckert,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck von Flugzeugen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es wirklich lästig sein kann, wenn man keine Flüssigkeitsmengen über 100 ml im Handgepäck mitnehmen darf. Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung bei der Beantwortung.

Hintergrund für diese Vorschriften sind die vereitelten Anschläge 2006 in London Heathrow, wo Terroristen Attentate mit Flüssigsprengstoff auf mehrere Passagiermaschinen Richtung USA planten. Seither gilt in Flugzeugen innerhalb der EU ein grundsätzliches Flüssigkeitsverbot. Dabei gibt es nur Ausnahmen für Quantitäten bis zu 100 ml, Babynahrung und Medikamente sowie für Flüssigkeiten, die im duty free an einem EU-Flughafen gekauft und versiegelt wurden. Es gibt spezielle Abkommen, wonach auch duty free-Flüssigkeiten aus Flughäfen in den USA oder Kanada beim Umsteigen innerhalb der EU mitgenommen werden dürfen. Auch für einige Flughäfen in Kroatien, Malaysia und Singapur gibt es Ausnahmeregelungen. Duty free-Flüssigkeiten von allen anderen Flughäfen dieser Welt werden derzeit konfisziert, wenn Sie durch eine neue Sicherheitskontrolle gehen, um in der EU ein weiteres Flugzeug zu besteigen. Bei Ihrem Abflug in Abu Dhabi galten die dortigen Sicherheitsbestimmungen. Bei Ihrem Umstieg in Schiphol galten die EU-Vorschriften, welche die Sicherheitsvorkehrungen in Abu Dhabi nicht als gleichwertig anerkennen. Daher dürfen Sie mit den dort gekauften duty free-Flüssigkeiten keinen Flieger in der EU besteigen.

Wie wirkungsvoll dieses Flüssigkeitsverbot in der Praxis ist, bleibt natürlich umstritten. Vor zwei Jahren wurden die geltenden Regeln auch bei uns im Verkehrsausschuss im Europaparlament auf den Prüfstand gestellt. Es gab aber weder in der Kommission, noch in den Regierungen der Mitgliedstaaten, noch im Europaparlament eine Mehrheit für die Aufhebung des Flüssigkeitsverbots. Die Flugsicherheit soll unter keinen Umständen gefährdet werden. Doch gerade für umsteigende Passagiere hatte man sich auf eine Lockerung der Regeln geeinigt, was die liberale Fraktion auch sehr unterstützt hat. Ab dem 29. April 2011 sollte eigentlich das Mitführen von duty free-Flüssigkeiten generell erlaubt werden, sofern diese in einer versiegelten Tüte transportiert werden.

Allerdings sollten die EU-Flughäfen zusätzlich mit Flüssigkeits-Scannern ausgestattet werden, die zumindest stichprobenartig duty free-Flüssigkeiten im Handgepäck auf Sprengstoff untersuchen können. Es gibt inzwischen Scanner, die gefährliche von ungefährlichen Flüssigkeiten unterscheiden können, doch ist umstritten, ob diese Technologie schon reif genug für einen massenhaften Einsatz an Flughäfen ist. Aus diesen Gründen hat bis zur gesetzten Frist nur ein Bruchteil der EU-Flughäfen diese Scanner angeschafft. Ein Großteil der EU-Regierungen waren aus Sicherheitsgründen ohnehin gegen eine Lockerung für duty free-Flüssigkeiten. Leider musste die Lockerung des Flüssigverbots daraufhin auf den 29. April 2013 verschoben werden. Nach derzeitigem Stand müssen bis dahin alle EU-Flughäfen mit den entsprechenden Scannern ausgestattet sein, so dass Flüssigkeiten an Bord generell wieder erlaubt sein sollen. Auch mit den USA muss noch eine Einigung erzielt werden. Die Vereinigten Staaten waren zur Frist Ende April 2011 ebenfalls nicht bereit, in Flugzeugen von der EU in die USA duty free-Flüssigkeiten von Nicht-EU-Staaten zu akzeptieren. Das heißt, sie hätten die Gin-Flasche aus Abu Dhabi ebenfalls in Schiphol abgeben müssen, wenn Sie von dort weiter in die USA hätten reisen wollen.

Sie sehen, das Thema ist kompliziert und leider bekommen Kunden beim duty free-Einkauf in Nicht-EU-Ländern auch nicht immer den Hinweis, dass sie ihre Flaschen im Fall eines Transfers in der EU wieder abgeben müssen. Das Europaparlament unterstützt auf jeden Fall alle Bemühungen, mithilfe der richtigen Scanner das Flüssigkeitsverbot nächstes Jahr abzuschaffen, damit das Reisen für Flugpassagiere wieder einfacher wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Britta Reimers, MdEP