Frage an Bruni Wildenhein-Lauterbach bezüglich Staat und Verwaltung

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Bruni Wildenhein-Lauterbach
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Frage von Benjamin G. •

Frage an Bruni Wildenhein-Lauterbach von Benjamin G. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Wildenheim-Lauterbach,

warum wurde die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2005, die von Steuerberatern erstellt werden, vom 30.09. bis zum 31.12. verlängert?

Warum werden wieder diejenigen bevorteilt, die sich einen Steuerberater leisten können? Alle anderen müssen Ihre Erklärung schließlich bis zum 31.05. einreichen!

Nennt sich das sozial(!)demokratatische Politik von einem sozialdemokratischen Finanzsenator?

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Gensch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gensch,

auch wenn die Veränderung der Fristen für die Steuererklärung eine bundeseinheitliche Regelung und der Einfluss der Berliner Landespolitik darauf gering ist, nehme ich natürlich gerne zu Ihrer Frage Stellung. Bisher galten für die Steuererklärung eine Vielzahl von Fristen:

.. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet war, z.B. weil er über Einkommen verfügte, von dem keine Lohnsteuer einbehalten worden war, hatte dazu bis zum 31.Mai Zeit. War diese Abgabe, z.B. wegen fehlender Unterlagen oder Krankheit nicht möglich, wurde auf Antrag (auch per Telefon) in der Regel problemlos eine Fristverlängerung bis zum 30.September gewährt.

.. Wurde die Steuererklärung durch einen Steuerberater eingereicht, so war der reguläre Termin der 30.September. Auf Antrag wurde eine Fristverlängerung ohne Einschränkungen des Finanzamtes bis zum 28.Februar des folgenden Jahres gewährt.

.. Wer keine Steuererklärung abgeben musste, da er nur ein reguläres Einkommen als Arbeitnehmer hatte und die übrigen Einnahmen unter den Freibeträgen lagen, hatte Zeit bis zum 31.Dezember.

Wie Sie in Ihrer Frage richtig festgestellt haben, wurden diese Fristen inzwischen verändert:

.. Für die Abgabe durch Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 31.Dezember. Nur in gut begründeten Ausnahmefällen und nach Prüfung der Aktenlage ist jetzt eine Verlängerung bis zum 28.Februar möglich.

.. Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, bleibt der Stichtag am 31.Mai unverändert. Wie bisher können Sie auch unkompliziert eine Verlängerung beantragen, die sich voraussichtlich wie bisher an der Abgabefrist für Steuerberater orientiert, d.h. Sie hätten dann Zeit bis zum 31.Dezember.

.. Der Termin für die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung bleibt der 31.Dezember.

Dies bedeutet im Ergebnis, dass die Fristen für die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung, für Steuerberater und die Fristen für die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung, für Steuerberater und für die Fristverlängerung bei Abgabepflicht angeglichen wurden und jetzt einheitlich bis zum 31.Dezember laufen. Eine Benachteiligung von Geringverdienern liegt also nicht vor. Insbesondere hat sich die Frist für normale Arbeitnehmer, die nur über ihren Arbeitslohn und Einnahmen vom Sparbuch unterhalb des Sparerfreibetrages verfügen, überhaupt nicht verändert.

Mit freundlichen Grüßen
Bruni Wildenhein-Lauterbach