Frage an Bruno Claußen bezüglich Verkehr

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Frage von Thorsten S. •

Frage an Bruno Claußen von Thorsten S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Claußen.

Mit Interesse habe ich das Posting meines Vorredners gelesen, welcher die Verlagerung der Aufgabe zur Überwachung des Ruhenden Verkehrs, als auch die Angestellten im Außendienst (AiA), zum zukünftigen Bezirksordnungsdienst (BOD) vorschlägt.

Nun muss ich vorweg schicken, dass ich selbst Angestellter im Außendienst bei der Polizei bin und ggf. davon betroffen wäre. Aber entgegen Ihrer Meinung, würde ich hingegen eine Verlagerung dieses Aufgabengebietes an den BOD befürworten, da allein jetzt schon ein heftiges Durcheinander herrscht.

Ich bin derzeit beim Zentralen Verkehrsordnungsdienst (ZVOD) eingesetzt, der die Überwachung und Bekämpfung des Parkens in der 2.Reihe zum Ziel hat. Allein jetzt gibt es schon Probleme bei der Abstimmung der zu überwachenden Gebiete zwischen dem ZVOD und den jeweiligen Polizeikommissariaten (PK). Wie soll das denn erst aussehen, wenn der BOD auf diesem Gebiet auch noch tätig wird?

Die von der Polizeiführung geplante Zentralisierung vom Zentralen Verkehrsordnungsdienst (ZVOD) und dem Objektschutz (OS), wird diese Problematik auch nicht lösen können. Dagegen spricht im übrigen auch die Auflösung des Städtischen Ordnungsdienstes (SOD), den man ja bewußt auf die Bezirke verteilt hat, um eben effizienter zu sein. Und nun macht die Polizei das Gleiche, nur Rolle rückwärts? Bestechende Logik.

Hinzu kommt, dass Hamburg das einzige Bundesland ist, in dem die Überwachung des Ruhenden Verkehrs noch zu den Aufgaben der Polizei gehört. Bremen hat bereits 1992 die Aufgabe an das Stadtamt abgegeben, Berlin 2004 an die Bezirke. Die Flächenstaaten (West) seit den 1970ziger Jahren, die Flächenstaaten (Ost) seit 1990.

Es würde daher weitaus mehr Sinn machen, den Angestellten im Polizeidienst (AiP) ein wesentlich umfangreicheres Aufgabengebiet zukommen zu lassen, wie es in einigen Bundesländern bereits Gang und Gäbe ist. Dafür sollte dann die Überwachung des Ruhenden Verkehrs an die Bezirke abgegeben werden. Da Sie ja auch Mitglied der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) im DBB sind, dürfte Ihnen auch die Praxis in Hessen und Rheinland-Pfalz bekannt sein. Warum sich also kein Beispiel nehmen und somit die Polizei flexibler gestalten? Warum an alten Zöpfen festhalten?

Wer Modenisierung und Flexibilität will, muss auch danach handeln. Alles andere wäre sonst ein Festhalten an alten Relikten aus der Vergangenheit. Und das entspricht nicht gerade der Innovation, die sich der Senat auf die Fahnen geschrieben hat.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Sorgatz

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Sehr geehrter Herr Sorgatz,
die Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs ist in Hamburg bisher ausschließlich von der Polizei wahrgenommen worden, und zwar in guter Weise. Es besteht daher weder Anlass, diese Aufgabe grundsätzlich auf die Bezirke zu übertragen noch diese Aufgabe teilweise der Polizei zu entziehen.

Dementsprechend soll die Übertragung dieser Aufgabe auf den künftigen BOD nur zusätzlich zu der weiter im bisherigen Umfang erfolgenden Aufgabenwahrnehmung durch die Polizei erfolgen. Abstimmungsprobleme des BOD mit den zuständigen Polizeikommissariaten werden nicht als problematisch angesehen, immerhin hat die Abstimmung der Polizei mit dem SOD bei Schwerpunkteinsätzen, wenn auch über andere Aufgaben als die Überwachung des ruhenden Verkehrs, sehr gut funktioniert.

Abstimmungsprobleme zwischen ZVOD und den jeweiligen PK sind mir nicht bekannt. Sie erscheinen mir aber in jedem Fall lösbar. Ob das durch eine Zentralisierung des ZVOD am besten geschehen würde, sollte der Polizeiführung überlassen werden, die für eine effiziente Organisation innerhalb der Polizei die Verantwortung trägt. Jedenfalls müssen solche innerpolizeilichen Abstimmungsprobleme der beabsichtigten Übertragung zusätzlicher Aufgaben an den bezirklichen Ordnungsdienst nicht entgegenstehen. Hier ist eher auf das gute Beispiel des SOD zu verweisen.

Darüber hinaus würde der ZVOD, der den fließenden Verkehr überwacht, bei gänzlicher Übertragung der Überwachung des ruhenden Verkehrs auf den BOD nicht mit in die Bezirke wandern. Legt man Ihre Schilderung von Asbtimmungsproblemen zwischen ZVOD und den PK zugrunde, wäre in diesem Fall zu fragen, ob sich diese Abstimmungsprobleme zwischen dem ZVOD der Polizei und den BODs in den Bezirken besser lösen ließen. Das erscheint mir höchst zweifelhaft.

Schließlich: Auch die AiAs werden bei der Polizei nicht nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt, sondern auch z. B. zur Verkehrslenkung. Ohne diese AiAs würde die Polizei daher nicht flexibler werden wie Sie meinen, sondern inflexibler.
Mit freundlichen Grüßen
Bruno Claußen