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Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Bernd Anders

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Burkhardt Müller-Sönksen
FDP
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Frage von Bernd A. •

Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Bernd A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

im Zusammenhang mit dem in HH akuell debattierten sog. absoluten Rauchverbot interessiert mich Ihre Auffassung.

Wie stellen Sie sich eine Regelung vor, die den seitens des BVG vorgegebenen Anforderungen und Maßstäben gerecht wird und anderseits eben nicht auf ein komplettes Rauchverbot in der Hamburger Gastronomie hinausliefe?

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Anders

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Antwort von FDP

Sehr geehrter Herr Anders,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes, die ich Ihnen hiermit gern beantworte.

Entgegen der CDU, SPD, GAL und Linken, deren Ausschussvertreter sich einheitlich für ein "absolu-tes Rauchverbot" für die gesamte Gastronomie aussprechen, sind wir nach wie vor der Auffassung, dass diese Einheitslösung den vielfältigen Bedürfnissen der Hamburger Bürger nicht gerecht wird. Statt der "Alles-oder-Nichts-Entscheidung" eines absoluten Rauchverbots, setzen wir auf eine differenzierte Lösung, die der Lebenswirklichkeit der Hamburger Bürger gerecht wird, statt die Menschen in Hamburg unnötig zu bevormunden.

So haben wir bereits in unserem Wahlprogramm für die Bürgerschaftswahl 2008 formuliert, dass wir uns zwar für eine gesetzliche Regelung aussprechen, die das Rauchen aus allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln verbannt, um Nichtrauchern dort die Möglichkeit zu geben, sich ungestört von Rauchern aufzuhalten. Weiter aber haben wir dort auch formuliert, dass wir diese Notwendigkeit für Gaststätten nicht sehen und dass wir für diese stattdessen auf die freie Entscheidung von Gästen und Wirten setzen, die für genügend Nichtrauchergastronomie sorgen wird.

Dieses Vertrauen in die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der Bürger Hamburgs werden wir bei-behalten. Für die Ausgestaltung eines Passivraucherschutzgesetzes bedeutet dies konkret, dass wir keinen Regelungsbedarf für ein generelles Rauchverbot für die Gastronomie sehen. Dies ist auch mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von bestimmten Nicht-raucherschutzgesetzen in den Bundesländern - die es selbstverständlich zu beachten bzw. umzuset-zen gilt vereinbar. Denn das Bundesverfassungsgericht schreibt ein absolutes Rauchverbot für die Gastronomie keinesfalls vor, sondern betont lediglich, dass dem Gesetzgeber die Möglichkeit an die Hand gegeben ist, solch ein absolutes Rauchverbot zu erlassen.

Auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts bleibt es daher aus unserer Sicht wünschenswert und durchsetzbar, so viel Entscheidungsfreiheit wie möglich bei den Wirten und Gästen zu belassen, wie sie einen Nichtraucherschutz in der Gastronomie gestalten wollen. So könnte es zur Unterstützung dieser Entscheidungsfreiheit etwa sinnvoll sein zu fordern, dass Gastronomiebe-triebe von außen sichtbar zu machen haben, ob in ihnen geraucht werden darf oder nicht, dies unter Umständen verbunden mit der Vorgabe eines bestimmten Mindestalters für die Gäste. Wirte könnten dann selbst entscheiden, ob sie als "Raucherlokal" oder als "Nichtraucherlokal" auf dem Markt auftre-ten wollen und die Gäste hätten die freie Wahl, ob sie das Angebot eines "Raucher-" oder eines "Nichtraucherlokals" in Anspruch nehmen wollen. Für weitergehende staatliche Eingriffe im Sinne eines "absoluten Rauchverbots" in der Gastronomie sehen wir nach wie vor keinen Regelungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhardt Müller-Sönksen

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