Frage an Cajus Caesar bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

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Cajus Caesar
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Frage von Anna B. •

Frage an Cajus Caesar von Anna B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Cäsar

1. Ich habe gehört, dass der mögliche künftige Finanzminister Paul Kirchhof in seinem Steuerkonzept vorsieht viele Steuervergünstigungen abzuschaffen, aber sowohl er, als auch Angela Merkel nicht bereit sind die so genannte Streichliste zu veröffentlichen. Wieso sagt die CDU nicht was sie nach der Wahl vor hat?

2. Wie passt dieses Verhalten in den Wahlkampf, der von Ihrer Seite angeblich so ehrlich ist?

3. Fällt unter die Streichung auch die Pendlerpauschale? Wenn ja, wie können Sie als Abgeordneter eines ländlichen Gebietes wie Lippe zulassen, dass wir Arbeitnehmer für unseren Weg zur Arbeit bestraft werden? Wie passt dieses Verhalten zu der immer wieder geforderten Flexibilität von Arbeitnehmern?

4. Finden Sie es gerecht, dass Nacht- und Schichtzuschläge besteuert werden sollen? Trifft dies Ihrer Meinung nach nicht in erster Linie Krankenschwestern, Polizisten, Feuerwehrmänner und ähnliche Berufsgruppen? Sollen diese Berufsgruppen, die es auf sich nehmen für unser aller Wohl auch nachts und an Wochenenden zu arbeiten die niedrigere Steuerrate von Besserverdienenden mitfinanzieren?

5. Stimmt es was ich heute bei Spiegel Online gelesen habe, dass die CDU das Arbeitslosengeld I besteuern will? Finden Sie dieses gerecht?

6. Sind Sie für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer? Wenn ja, wie rechtfertigen Sie dies? Wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer voll und ganz zur Senkung der Lohnnebenkosten eingesetzt werden, oder werden wir damit die Haushalte von Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg mit finanzieren müssen?

7. Finden Sie es gerecht, dass alle eine erhöhte Mehrwertsteuer zu zahlen haben auch Rentnerinnen und Rentner, die von der Senkung der Lohnnebenkosten gar nichts haben? Bedeutet dies nicht faktisch eine Rentensenkung für fast 25% der deutschen Bevölkerung?

Ich bitte Sie um Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

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CDU

Sehr geehrte Frau Biermann,

gerne bin ich dazu bereit, zu Ihren Fragen Stellung zu nehmen. Vorab möchte ich Sie jedoch darauf hinweisen, dass Sie die Positionen der Union zu den jeweiligen Einzelpunkten dem Wahlprogramm entnehmen können. Hierin wird nichts versprochen, was nicht auch nach der Wahl in die Tat umgesetzt würde. Insofern führt die Union tatsächlich einen ehrlichen und transparenten Wahlkampf.

*Frage 1, 2, 4*

Das Regierungsprogramm von CDU und CSU sieht vor, dass bei der Lohn- und Einkommensteuer zum 1. Januar 2007 der Eingangssteuersatz auf 12 % und der Spitzensteuersatz auf 39 % gesenkt sowie ein steuerlicher Grundfreibetrag in Höhe von 8.000 Euro für jede Person eingeführt werden soll. Im Gegenzug sollen in gleichem Umfang eine Vielzahl von Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbeständen gestrichen oder eingeschränkt werden.

Bei den Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit wollen wir die Steuervergünstigung nur schrittweise innerhalb von weiteren 6 Jahren abbauen. Das heißt: Die Tarifpartner haben genügend Zeit, sich darauf einzustellen. Damit besteht auch die Möglichkeit, einen entsprechenden Ausgleich für die Arbeitnehmer durch Erhöhung der Zuschläge zu vereinbaren. Dabei ist wichtig: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge werden nicht abgeschafft, sondern sie werden lediglich, so wie alle anderen Lohnbestandteile auch, besteuert.

Zudem sollen die Absenkung der Pendlerpauschale und der schrittweise Abbau der Steuerbefreiungen von Nacht- und Schichtzulagen durch den neuen Tarif mit höheren Freibeträgen und niedrigeren Steuersätzen aufgefangen werden.

*Frage 3*

Die Union ist für Mobilität und gegen eine zu hohe Belastung der Autofahrer. Deshalb schaffen wir die _Pendlerpauschale_ nicht ab. Sie wird in unserem neuen, vereinfachten und gerechteren Steuersystem ihren Platz haben. Im Rahmen der Reform der Einkommen- und Körperschaftssteuer, die zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt, wird die Pendlerpauschale für die tägliche Fahrt zur Arbeit auf 25 Cent bis maximal 50 Entfernungskilometer gesenkt. Das ist eine immer noch angemessene Höhe, denn im Gegenzug werden die Bürger von den ab 2007 reduzierten Sätzen bei Lohn- und Einkommenssteuer profitieren.

Zu einer vernünftigen Beurteilung der tatsächlichen Belastung der Bürger muss darüber hinaus das gesamtsteuerliche Konzept der Union betrachtet werden.

Aufwendungen können steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie durch eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit veranlasst sind. Ob die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebs- bzw. Arbeitsstätte durch eine Erwerbstätigkeit veranlasst sind, ist umstritten. Häufig wird die Auffassung vertreten, diese Aufwendungen seien beruflich bedingt, weil ohne diese Fahrten Unternehmer und Arbeitnehmer ihre Betriebs- bzw. Arbeitstätte nicht erreichen können.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jedoch sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebs- bzw. Arbeitstätte teils beruflich, teils privat veranlasst. Das Wohnen und die Wohnung fallen grundsätzlich in den Bereich der privaten Lebensführung. Diese Auffassung wird auch von vielen Sachverständigen geteilt, weil in vielen Fällen das Wohnen nahe des Arbeitsortes typischerweise mit einer höheren Mietbelastung verbunden sei und es daher nicht begreiflich sei, warum Fahrtkosten auf die Gemeinschaft der Steuerzahler abgewälzt werden können, Mietkosten aber nicht. Dieser an sich richtige Gedanke rechtfertigt es gerade nicht, den Fernpendler zu begünstigen.

Es kommt demnach nicht mehr darauf an, ob es sich bei der Absetzbarkeit von Fahrtkosten um Subventionen handelt. Es ist dann nämlich gerechtfertigt, dass der Gesetzgeber allenfalls den betrieblich bzw. beruflich veranlassten Teil in pauschalierter Weise zum Abzug zulässt.

Diesen Überlegungen sowie Steuervereinfachungs- und Steuergerechtigkeitsgesichtspunkten trägt das Regierungsprogramm der CDU und CSU Rechnung.

Für Fernpendler gilt zudem, dass sie ggf. eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung einschließlich Familienheimfahrten, beispielsweise am Wochenende, steuerlich geltend machen können.

*Frage 5*

Dass die CDU das Arbeitslosengeld I besteuern möchte, kommt mir heute erstmalig zu Ohren. Es handelt sich offensichtlich um ein Gerücht ohne jeglichen Wahrheitsgehalt.

*Frage 6 und 7*

Zu einer vernünftigen Beurteilung der tatsächlichen Belastung der Bürger müssen die Absenkung der Lohnzusatzkosten und die Erhöhung der Mehrwertsteuer im Zusammenhang betrachtet werden.

Das gemeinsame Regierungsprogramm von CDU und CSU sieht die Senkung der Lohnzusatzkosten zum 1. Januar 2006 vor, um mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland zu schaffen. Hierzu wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte von 6,5 % auf 4,5 % gesenkt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden somit um jeweils 1 Prozentpunkt entlastet. Die einprozentige Entlastung bezogen auf den Bruttolohn bedeutet nach Berechnungen u. a. des Instituts der deutschen Wirtschaft, dass der durchschnittlich verdienende Arbeitnehmer auch bei einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes mehr netto in der Tasche hat. Die weitere Hälfte der Entlastung senkt zudem die Lohnkosten des Arbeitgebers und erleichtert es, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.

Zur Gegenfinanzierung der Senkung der Lohnzusatzkosten wird gleichzeitig zum 1. Januar 2006 der Mehrwertsteuersatz von 16 % auf 18 % angehoben.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 %, der für viele Güter des täglichen Bedarfs gilt, soll hingegen nach dem Regierungsprogramm der Unionsparteien unverändert bleiben. Dieser ermäßigte Steuersatz wird erhoben auf Nahrungsmittel (also z. B. Brot, Butter, Fleisch, Früchte, Gemüse), Bus/Bahn und Taxi im Nahverkehr, auf Bücher und Zeitungen, Eintrittskarten für Theater, Orchester, Konzerte und Schwimmbäder, Futter- und Düngemittel (Landwirtschaft), künstliche Gelenke, Herzschrittmacher, Hörgeräte, Gehhilfen, Kunstgegenstände und Sammlungsstücke, Prothesen, Rollstühle, Schnittblumen und Tierfutter. Unter einer CDU/CSU-geführten Bundesregierung bleiben darüber hinaus weitere Produkte und Leistungen wie bisher ganz von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu zählen z. B. Wohnungsmieten und Arztbesuche.

Die Einnahmen aus einer höheren Mehrwertsteuer werden somit für die Senkung der Abgabenlast bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern und nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern genutzt. Für die Menschen werden dadurch die Chancen erhöht, ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder einen neuen zu finden. Rentner profitieren indirekt von dieser Maßnahme, wenn es wieder mehr Einzahler in die Rentenkassen gibt, da die Rente wieder sicherer und Rentenerhöhungen eher möglich werden. Die tatsächliche Belastung der Menschen durch die höhere Mehrwertsteuer fällt in typischen Fällen sehr moderat aus.

Auch ein internationaler Vergleich hilft, um die moderate Erhöhung einordnen zu können. Selbst nach einer Anhebung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes auf 18 % befindet sich Deutschland bei der Mehrwertsteuerbelastung noch immer im unteren Mittelfeld unserer Nachbar- und Partnerländer.

Mit freundlichen Grüßen

Cajus J. Caesar, MdB