Wie stehen Sie zur vollständigen Deregulierung und damit Möglichkeit der Patentierung der neuen Gentechniken?
Sehr geehrter Herr Hirsch
Baden-Württembergs Landschaft, Wirtschaft und Kultur ist geprägt von einer vielseitigen, kleinstrukturierten Landwirtschaft. Damit dies aber auch in Zukunft erhalten bleibt, muss die Landespolitik auf verschiedenen Ebenen die richtigen Weichen stellen. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Baden-Württemberg hat Vorschläge erarbeitet für eine Landwirtschaft mit Zukunft in Baden-Württemberg. Wir fordern Sie auf, setzten Sie sich ein, für eine Landwirtschaft mit und von der Bäuerinnen, Bauern, Umwelt und Natur sowie die Gesellschaft leben kann statt einer Landwirtschaft von der die Agrar-und Ernährungsindustrie profitiert.
Für eine Landwirtschaft, für die jeder Hof zählt.
Ihre Sophie K.
Sehr geehrte Frau K.,
zunächst Danke ich für Ihre Anfrage, vor allem aber auch Danke für Ihr Engagement für unsere heimische Landwirtschaft. Gesunde, regionale Lebensmittel, wie Sie und andere Landwirtinnen und Landwirte sie für uns Verbraucher produzieren, haben nicht nur für mich selbst, sondern auch für meine Partei einen sehr hohen Wert. Sichtbar wird das u.a. an den zahlreichen Programmen rund um gesunde Ernährung und eine gesicherte Versorgung mit heimischen Lebensmitteln, die das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium in BW in den letzten Jahren auf den Weg gebracht hat.
Nun sprechen Sie einen ganz spezifischen Bereich der Nahrungsmittelproduktion an, den der neuen Züchtungstechniken. Die Betonung sollte hier auf neu liegen, denn m.E. ist es ein Fehler, sie mit der konventionellen Grünen Gentechnik, wie wir sie aus den 1990er und 2000er Jahren kennen, gleichzusetzen. Gleichzeitig ist mir aber bewusst, dass nicht nur zahlreiche Landwirte – ökologisch wie konventionell wirtschaftende – sondern auch die meisten Verbraucher, diesen neuen Züchtungsverfahren kritisch gegenüberstehen.
Die Vorteile, zwei der wichtigsten sind die Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten und Schädlinge (und somit die Chance, künftig weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen zu müssen) sowie die bessere Verträglichkeit von extremen Wetterlagen (wochenlange Nässe oder anhaltende Trockenheit) und somit eine höhere Sicherheit für die Ernährungsversorgung in Zeiten des Klimawandels.
Beides sind für mich und die CDU gute Argumente, sich dieser neuen Technik nicht ganz zu verschließen. Wir sollten aber genau unterscheiden, über was wir sprechen, denn Gentechnik ist nicht gleich Gentechnik. Pflanzen die unter die Rubrik NGT 1 fallen (entsprechend der allg. Sprachregelung), könnten genauso auch durch konventionelle Züchtung entstanden sein. Der Nachteil der konventioneller (chemischer und radioaktiver) Verfahren ist die große Streubreite und der langsame Züchtungsfortschritt. Die Genschere CrisprCas bietet nun die Möglichkeit mit einem weiteren Züchtungsweg das Erbgut einer Pflanze präzise zu verändern und den Züchtungsfortschritt zu beschleunigen. Diese Methode, das Erbgut innerhalb einer Pflanzenart zu verändern (ausschließlich unter Verwendung des vorhandenen Genpools), stufen die CDU und ich betreff eines gesundheitlichen Risikos als deutlich geringer ein und befürworten die Forschung und den Einsatz von Feldversuchen.
Anders sieht es mit NGT 2-Pflanzen aus, bei denen artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden. Hier werden Züchtung und Ausbringung von mir und der CDU abgelehnt. Die strengen GVO-Vorschriften stehen hier aber auch bei der Novellierung nicht zur Debatte.
Die Crux ist, dass sich die Verwendung von NGT2-Pflanzen problemlos vom Saatgut bis zum fertigen Produkt nachweisen lässt, die von NGT 1- Pflanzen jedoch nicht, da sie sich eben nicht von Pflanzen aus konventioneller Züchtung unterscheiden lassen.
Wie wir – als Landwirtschaft, Politik und Verbraucher – mit dieser Tatsache umgehen, ist eine Frage, die wir gemeinsam beantworten müssen. Wenn ich es richtig einschätze, wünscht sich momentan eine Mehrheit eine Unterscheidungsmöglichkeit auch zwischen Pflanzen und Produkten aus konventioneller Züchtung und NGT 1-Pflanzen. Das bedeutet, dass wir separate Wertschöpfungsketten von der Züchtung über Erfassung und Weiterverarbeitung bis zum Endprodukt aufbauen müssen, bei denen die Nicht-Verwendung neuer Züchtungstechniken gewährleistet ist, so dass die Verbraucher am Ende eine echte Wahl haben.
Die Frage der Deregulierung im NGT 1 – Bereich durch die EU ist aus meiner Sicht angesichts eines globalisierten Weltmarkts nachrangig. Die EU vollzieht hier nur einen Schritt, den viele andere Länder schon früher gegangen sind, und der uns vor das Problem stellt, dass eine Unterscheidbarkeit von NGT 1- Erzeugnissen (ob als Rohstoff oder verarbeitetes Produkt) nachträglich nicht mehr hergestellt werden kann, wenn in den Ursprungsländern weder eine Unterscheidung beim Anbau noch im Nachgang eine separate Erfassung stattfindet.
Um die Wahlfreiheit zu erhalten, wird der einzig mögliche Weg für uns sein, eine lückenlose Transparenz über die gesamte Wertschöpfungskette ähnlich der im ökologischen Landbau aufzubauen, mit entsprechender Kennzeichnung vom Saatgut und separater Erfassung und Erarbeitung (vgl. o.). Vor dem Hintergrund freier Märkte, muss diese m.E. privatrechtlich organisiert sein.
