Antwort 28.04.2026 von Thorsten Frei CDU
Jeder Einsatz solcher Software muss streng an rechtliche Vorgaben, Transparenz und parlamentarische Kontrolle gebunden sein – das gilt für alle Anbieter gleichermaßen.
Jeder Einsatz solcher Software muss streng an rechtliche Vorgaben, Transparenz und parlamentarische Kontrolle gebunden sein – das gilt für alle Anbieter gleichermaßen.
Hessen, Nordrhein‑Westfalen und Bayern haben sich für Palantir‑Lösungen entschieden, weil dort bereits einsatzfähige Systeme für Sicherheitsbehörden verfügbar waren. Das erklärt die Entscheidung – ersetzt aber nicht die notwendige kritische Begleitung.
Aktuell ist kein anderes marktreifes Produkt verfügbar. Der Betrieb erfolgt ausschließlich in gesicherten Rechenzentren in Deutschland unter Hoheit der Polizei.