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Wie stehen Sie zur Nutzung von Palantir für das Land?

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Peter Hauk
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Frage von Patrick R. •

Wie stehen Sie zur Nutzung von Palantir für das Land?

Guten Tag, sehr geehrter Herr Hauk.Ich höre immer wieder, dass in Baden-Württemberg Palantir für die Polizei genutzt werden soll, dann wieder nicht.
Nun habe ich gehört, die Landesregierung hat ohne Parlament die Nutzung gestartet, bzw. ermöglicht.Können Sie mir sagen, wie der aktuelle Stand ist und wie ihre persönliche Einstellung hierzu aussieht?Vielen Dank für Ihre Auskunft, Hilfe und Antwort.Ihnen noch eine schöne Restwoche.Mit freundlichen Grüßen :D

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Antwort von CDU

Palantir in Baden-Württemberg: Übergangslösung mit europäischer Perspektive


Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich sehe die Nutzung von Palantir bzw. der Analyseplattform „Gotham“ in Baden-Württemberg differenziert, aber grundsätzlich positiv, wenn es um den Einsatz bei der Polizei zur Bekämpfung schwerster Kriminalität und zur Abwehr konkreter Gefahren geht.

Wir dürfen bei der Diskussion eines nicht vergessen: Unsere Polizei muss mit der technischen Entwicklung Schritt halten können. Die Ermittlungsbehörden haben es heute mit einer enormen Menge an Daten zu tun, die aus unterschiedlichen Verfahren und Quellen stammen. Bei Terrorismus, organisierter Kriminalität, Kindesmissbrauch oder anderen schweren Straftaten kann es entscheidend sein, Zusammenhänge zwischen Personen, Orten und Ereignissen schnell zu erkennen. Genau hier liegt der Zweck einer solchen automatisierten Datenanalyse.

Die CDU Baden-Württemberg steht deshalb grundsätzlich dafür, unserer Polizei moderne und leistungsfähige Instrumente zur Verfügung zu stellen. Es darf keine Situation entstehen, in der unsere Ermittler gegenüber Kriminellen technisch ins Hintertreffen geraten. Moderne Technik für die Polizei ist für uns keine Frage von Ideologie, sondern eine Frage staatlicher Verantwortung.
Gleichzeitig bedeutet das für mich ausdrücklich keinen Freibrief für Palantir. Der Einsatz muss sich strikt innerhalb unserer Verfassung und der geltenden Datenschutzbestimmungen bewegen. Es geht nicht darum, Bürgerinnen und Bürger anlasslos zu überwachen oder eine „Rasterfahndung per Knopfdruck“ zu ermöglichen. Die Software ist ein Werkzeug für die Polizei – und auch ein Werkzeug darf niemals zum Selbstzweck werden.

Entscheidend sind daher klare gesetzliche Voraussetzungen, eine eindeutige Zweckbindung, klar definierte Zugriffsrechte, eine lückenlose Protokollierung und eine wirksame parlamentarische sowie datenschutzrechtliche Kontrolle. Jede Nutzung muss nachvollziehbar und rechtlich überprüfbar sein.

Auch die Frage der digitalen Souveränität Europas müssen wir sehr ernst nehmen. Es kann auf Dauer nicht unser Anspruch sein, bei sicherheitskritischer staatlicher Infrastruktur dauerhaft von einem amerikanischen Anbieter abhängig zu sein. Gerade vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklung halte ich es für richtig, europäische und möglichst deutsche Alternativen zu entwickeln.

Genau deshalb ist vorgesehen, die derzeitige Lösung nicht zum dauerhaften Zustand werden zu lassen. Baden-Württemberg will gemeinsam mit dem Bund und anderen Ländern auf eine europäische Alternative hinarbeiten. Ziel ist eine leistungsfähige, rechtskonforme und technologisch konkurrenzfähige Plattform, die die notwendigen Funktionen für die polizeiliche Datenanalyse bereitstellt, ohne dass wir dauerhaft auf einen Anbieter aus den USA angewiesen sind. Nach den derzeitigen politischen Planungen soll spätestens bis 2030 eine solche europäische Alternative zur Verfügung stehen. Bis dahin muss allerdings sichergestellt sein, dass unsere Polizei über ein leistungsfähiges und praxistaugliches System verfügt. Ein Wechsel kann nur dann verantwortbar erfolgen, wenn die europäische Lösung technisch mindestens gleichwertig ist und den Anforderungen des polizeilichen Alltags tatsächlich standhält.

Bis eine solche Alternative tatsächlich leistungsfähig und praxistauglich zur Verfügung steht, halte ich es allerdings für falsch, unsere Polizei bewusst auf ein wirksames technisches Instrument verzichten zu lassen. Sicherheitspolitik muss sich an der Realität orientieren. Wir können nicht sagen: „Wir warten mehrere Jahre auf eine europäische Lösung“ und in dieser Zeit auf moderne Datenanalyse verzichten, wenn unsere Polizei sie für die Bekämpfung schwerster Straftaten benötigt.
Hinzu kommt: Baden-Württemberg hat mit Palantir keinen unbegrenzten Freibrief vereinbart. Der bestehende Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren und umfasst nach Angaben der Landesregierung rund 25 Millionen Euro. Die Nutzung von KI-Produkten von Palantir wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Nach der derzeitigen Vereinbarung soll der Vertrag nach Ablauf der fünfjährigen Laufzeit enden und nicht einfach dauerhaft fortgeführt werden.

Mein Standpunkt lässt sich deshalb in einem Satz zusammenfassen: Ja zu moderner Datenanalyse für unsere Polizei, wenn sie rechtsstaatlich, verhältnismäßig und streng kontrolliert eingesetzt wird – aber nein zu einer dauerhaften Abhängigkeit von einem US-Anbieter. Unser Ziel muss eine leistungsfähige europäische Lösung sein.

Ich halte diesen Ansatz deshalb für einen vernünftigen Ausgleich zwischen zwei gegensätzlichen Positionen: Einerseits dürfen wir die Sicherheitsbehörden nicht technologisch ausbremsen. Andererseits dürfen wir Datenschutz, Bürgerrechte und digitale Souveränität nicht dem technischen Fortschritt unterordnen. Gerade als CDU stehen wir für beides: einen starken Staat, der seine Bürger schützt, und einen Rechtsstaat, der seine Macht wirksam begrenzt.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Hauk MdL

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