Frage an Carl-Ludwig Thiele bezüglich Staat und Verwaltung

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Carl-Ludwig Thiele
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Frage an Carl-Ludwig Thiele von Peter B. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Thiele,

ich bin jetzt im 2. Jahr selbständig und habe 2 mal eine Rechnung in Höhe von 125 € Beitragsgebühren zur IHK erhalten. In Anspruch genommen habe ich die IHK noch nie.

Warum werden von mir 250 € verlangt? Und halten Sie es nicht für sinnvoller, die IHK-Beiträge nach in Anspruch genommenen Leistungen zu erheben?

MfG

Peter Berger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Berger,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27. Juni 2007 bei „Abgeordnetenwatch“ zum Thema IHK-Pflichtmitgliedschaft. Die Diskussion um diese Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern ist ein Dauerbrenner. Seit dem es die Pflichtmitgliedschaft gibt, regt sich Widerstand dagegen. Besondere Widerstandswellen sind immer dann zu beobachten, wenn sich der Eindruck verstärkt, dass die Dienste der Kammern einem selbst nicht zu Gute kommen, so wie dies auch bei Ihnen der Fall ist.

Dennoch kann die Selbstverwaltung der Wirtschaft derzeit nur im Rahmen einer Pflichtmitgliedschaft funktionieren. Sonst müssten Aufgaben, die den Kammern durch Gesetz und Verordnung zugewiesen sind, letztlich von der Staatsbürokratie erfüllt werden. Der Staat müsste aus öffentlichen Mitteln ein umfangreiches Leistungsspektrum bereit halten: Die Betreuung von 850.000 Auszubildenden, die Abnahme von jährlich 290.000 Zwischenprüfungen und 330.00 Abschlussprüfungen, die öffentliche Bestellung und Betreuung von etwa 7000 Sachverständigen und die Beantwortung von rund 110.000 Anfragen von Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen nach geeigneten Sachverständigen, die Ausstellung von jährlich etwa 1,2 Millionen Exportdokumenten sowie die ca. 350.000 Existenzgründungsberatungen, die zurzeit von den IHK`s durchweg kostenlos erbracht werden. Daneben wäre fraglich, was mit den Einigungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten bei den Kammern passieren würde. Dort werden immerhin 1.800 Fälle jährlich verhandelt und mit einer Erfolgsquote von rund 50 Prozent abgeschlossen. Auch gutachterliche Stellungnahmen zu Förderanträgen, zur Eintragungsfähigkeit im Handelsregister oder zur Bauleitplanung müssten anders organisiert werden.

Nach meiner Einschätzung ist die staatliche Bereitstellung all dieser Leistungen keine Alternative. Vermutlich würden die gesamtwirtschaftlichen Kosten für diese Leistungsbereitstellung steigen. Insofern halte ich - unabhängig von der Notwendigkeit die Kammertätigkeiten auch weiterhin kritisch zu begleiten - die Pflichtmitgliedschaft bei einer inzwischen deutlich gesunkenen Beitragslast der Mitglieder für nach wie vor erforderlich und sachgerecht. Es sollten allerdings sowohl die Aufgaben als auch die Kosten laufend hinterfragt und überprüft werden.

In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen
Carl-Ludwig Thiele