Frage an Carola Stauche bezüglich Finanzen

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Carola Stauche
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Frage von Hubertus S. •

Frage an Carola Stauche von Hubertus S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Stauche,

Sie haben Ihrer Diätenerhöhung zugestimmt. Jeder Arbeiter und Angestellte muss regelmäßig darum kämpfen, wenn er einige Prozente mehr haben will.Und wie hat sich Ihre Partei beim Minmdestlohn gewunden! Es ist entwürdigend, dass viele nicht einmal von ihrem verdienten Geld leben können und staatliche Unterstützung brauchen. Ich meine, Sie verdienen das nicht, was Sie jetzt verdienen. Im Sinne der Mehrheit der Bevölkerung sind Ihre Zustimmungen zu der Erhöhung und den Kriegseinsätzen nicht.

Wie wollen Sie das den Bürgern in unserem Landkreis erklären? Ich wäre auf ein Interview in der OTZ gespannt.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Scholz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Scholz,

vielen Dank für Ihre Schreiben vom 23. Februar.

Es ist immer unangenehm, über das eigene Einkommen zu befinden, aber das Grundgesetz sieht es so vor: Der Bundestag soll vor den Augen der Öffentlichkeit über die Höhe der Entschädigung beraten. Dies ermöglicht dem Volk die wirksame Kontrolle seiner Vertreter.

Der verabschiedete Gesetzentwurf basiert auf den Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts, die der Deutsche Bundestag Ende 2011 einvernehmlich eingesetzt hat. Auftrag der Kommission war es, Vorschläge für ein transparentes Verfahren für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und deren zukünftige Anpassung sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten vorzulegen.
In ihren Empfehlungen rät die Kommission, die Höhe der (steuerpflichtigen) Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten zu orientieren. Dies entspricht der bereits seit 1995 geltenden gesetzlichen Regelung. Die Tätigkeit eines Abgeordneten als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans ist nach Auffassung der Kommission am ehesten mit einem Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes vergleichbar. Beide nehmen ihre Tätigkeit unabhängig wahr. Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte (über deren Gehalt in der Öffentlichkeit bei weitem nicht so stark diskutiert wird).
Die Abgeordnetenbezüge haben bisher die von der Kommission genannte Bezugsgröße nie erreicht, da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet haben. So gab es beispielsweise in den Jahren 2003 bis 2007 und 2009 bis 2011 keine Anhebung. Gegenwärtig beträgt die Differenz zwischen der Abgeordnetenentschädigung und der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten ca. 830 Euro.
Die Zurückhaltung in der Entwicklung der Bezüge blieben in der öffentlichen Diskussion allerdings weitgehend unbeachtet.

Ab dem 1. Juli 2016 soll die Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Erhöhung des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes jährlich angehoben werden. Dieser Index erfasst die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet. Damit ist sichergestellt, dass die Abgeordneten an der durchschnittlichen (positiven wie negativen) Einkommensentwicklung teilhaben.

Wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind uns unserer Verantwortung hinsichtlich der Höhe und der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Andererseits sollte dem Mandatsträger, der sich für eine zeitlich begrenzte Übernahme politischer und gesellschaftlicher Verantwortung entscheidet, ebenso wie anderen Berufsgruppen auch das Recht auf eine angemessene Anpassung seiner Entschädigung zuerkannt werden.

Ein von Ihnen gewünschtes Interview mit mir ist heute in der OTZ erschienen; in diesem Interview wird auch die Frage der Abgeordnetenentschädigung behandelt.

Auf Ihre Anmerkung zu den Auslandseinsätzen der Bundeswehr werde ich nicht eingehen, da ich erstens keinen Zusammenhang zu Ihrer eigentlichen Frage sehe und Ihnen zweitens bereits des Öfteren zu diesem Thema geantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Carola Stauche