Antwort 17.06.2006 von Carola Veit SPD
Sehr geehrte Frau Großmann,
Sehr geehrte Frau Großmann,
Sehr geehrter Herr Reth,
ganz ehrlich: Das weiß ich nicht. Wenn es so wäre, dass die Religionsmündigkeit der 14jährigen (und das Recht zum Kirchenaustritt) die Eltern belasten würde, wäre ich dafür, dies zu ändern.
Sehr geehrter Herr Reth,
Sehr geehrter Herr Reth,
wie ich Ihnen bereits mitteilte, kenne ich den Artikel nicht nur, ich habe ihn sogar als Download auf meine Website gestellt.
Sehr geehrter Herr Kisch,
Hallo Herr Reth,
die Antwort auf die Kleine Anfrage finden Sie heute auf meiner Homepage.
Gruß, Carola Veit