Frage an Carolina Trautner bezüglich Recht

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Carolina Trautner
CSU
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Frage von Andreas L. •

Frage an Carolina Trautner von Andreas L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Frau Trautner,

als Mitinitiator der Gruppe www.brothers4sisters.de beschäftige ich mich intensiv mit der sexuellen Ausbeutung in der Prostitution.

Meine favorisierte Partei, die ÖDP fordert auf Bundesebene seit 2013 die fortschrittlichste Gesetzgebung. Es handelt sich um das sog. "Nordische Modell", da Schweden es 1999 als erstes eingeführt hat. Seit Frankreich es 2016 eingeführt hat, wird es auch "Gleichstellungsmodell" genannt. Neben Prävention und umfangreichen Ausstiegshilfen sieht es ein Sexkaufverbot vor, bei welchem nicht die, sich anbietenden Frauen/Männer bestraft werden, sondern die nachfragenden Kunden.

Die CSU hat mit CDU und SPD nun im Bundestag ein Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet, dass in den Bundesländern umgesetzt wurde. Sollten Sie in den Landtag von Bayern kommen, interessiert mich natürlich wie Sie sich zu den Bayerischen Verantwortlichkeiten stellen würden.

In Bayern galt dank ihrer CSU seit vielen Jahren eine Kondompflicht, welche mit sogenannten "Scheinfreiern" aber nur bei anbietenden Frauen kontrolliert wurde.

Mit dem Prostituiertenschutzgesetz hat man sich dem Gleichstellungmodell angenähert. Jetzt sind allein die Käufer verpflichtet Sorge zu tragen Kondome zu nutzen und können mit einem Bussgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Tatsächlich verlangen allerdings nach wie vor viele Freier nach Sex ohne Kondom und soweit ich es mitbekommen habe, gibt es bisher keinen ernsthaften Versuch in Bayern, übergriffigen Männer zur Verantwortung zu ziehen.

Wie denken Sie, könnten eingeschüchterte Frauen aus Osteuropa in die Lage versetzt werden, sich bei entsprechenden Anfragen mutig zur Wehr zu setzen, und Anzeige zu erstatten?

Wie denken Sie, sollte die Bayerische Polizei und Justiz damit umgehen?

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Landgraf

Aktivist für sexuelle Selbstbestimmung

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Landgraf,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Oktober 2018.

Das vom Bund beschlossene sogenannte Prostitutionsgesetz ist in der Tat seit 1. Juli 2017 in Kraft. Dieses sieht umfangreiche Auflagen für Bordellbetreiber, aber auch für die Prostituierten und für die Kunden vor. Unter anderem sind eine Anmeldepflicht eingeführt und unterschiedliche Auflagen etabliert worden.

Mit der Kondompflicht wurde auch ein hohes Bußgeld festgelegt (bis zu 50.000 Euro). Es ist wohl unstrittig, dass die konkrete Umsetzung, v.a. Kontrollen, in der Praxis nicht ganz leicht umzusetzen ist. Betroffen sind unsere Kommunen. Insgesamt gilt es daher aus meiner Sicht im Hinblick auf die Gesundheitsvorsorge die Position der Prostituierten zu stärken.

Aus meiner Sicht ist das Gesetz aber noch nicht lange genug in Kraft, um abschließend urteilen zu können, inwieweit gewünschte Verbesserungen erreicht werden konnten.
Dies sollte aus meiner Sicht erst gesichert feststehen, bevor nochmals gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen
Carolina Trautner, MdL

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