Frage an Carolina Trautner bezüglich Bildung und Erziehung

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Carolina Trautner
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Frage von Evi K. •

Frage an Carolina Trautner von Evi K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Trautner,

das Familienministerium hat in Zusammenarbeit mit dem LGL den Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung erstellt.
Dieser sieht unter anderem vor, dass ab Stufe 2, von den Erziehern ein Mund-Nasen Schutz zu tragen ist.
Dies soll auch für sogenannte Krippen, Einrichtungen für Kinder unter 3 Jahren gelten.

Weshalb ist diese Massnahme in Einrichtungen für 1-und 2 Jährige Kinder erforderlich?

Da ich derzeit selbst 3 Kinder in Kindertageseinrichtungen betreuen lasse, habe ich neben psychologischen und pädagogischen, vor allem auch hygienische Bedenken.

Eine korrekte Handhabung des Mund-Nasen Schutzes sieht folgendes vor: (1)
- Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.

Fachleute warnen stets vor dem unsachgemäßen Gebrauch.
"Vielmehr gebe es zusätzliche Risiken, wenn Menschen die Masken falsch abnehmen und sich dabei womöglich infizieren, sagte der WHO Direktor Michael Ryan." (2)
"Bei unsachgemäßem Gebrauch könnten Masken gefährlich werden. Im Stoff konzentriere sich das Virus, beim Abnehmen berühre man die Gesichtshaut, schneller könne man sich kaum infizieren, betonte der frühere Präsident der Bundesärztekammer (BÄK)." (3)

Wie sich in der Praxis mit Kleinkindern täglich beobachten lässt, ziehen Kinder regelmäßig die Masken der Erwachsenen bzw. Erzieher herab, und nehmen anschließend die Hände wieder in den eigenen Mund.
Der einfache Mund-Nasen Schutz dient als Fremdschutz, in diesem Falle also dem Schutz der betreuten Kinder, welche aufgrund der genannten Gründe jedoch einem erhöhten Krankheitsrisiko ausgesetzt, statt geschützt zu werden.

Weshalb wird dennoch in Stufe 2+3 auf eine Maskenpflicht bei Erziehern in Krippen bestanden? (Freiwilligkeit aussen vor)

Besten Gruß
Evi Kaltenbrunner

1) BfArM: https://tinyurl.com/ydxd5ffw
2) WHO: https://tinyurl.com/y7hdh8p9
3) https://tinyurl.com/y3jkkbeh

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Sehr geehrte Frau Kaltenbrunner,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. Oktober 2020 hier bei abgeordnetenwatch.de, die ich gerne beantworte.

Der Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) enthält Empfehlungen und gibt nur einen Rahmen vor. Die konkrete Umsetzung ist von den individuellen Umständen vor Ort abhängig. Die angesprochene Maskenpflicht bei einer Sieben-Tages-Inzidenz größer 35 resultiert aus der siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, § 24 Satz 2 Nr. 9. Diese betrifft daher die ganze Arbeitswelt, so ein Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann und nicht nur die Kitas.

Der vorherrschende Übertragungsweg des Coronavirus ist nach derzeitigem Erkenntnisstand die Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch, die bei Kontakt ohne hinreichenden Abstand von 1,5 bis 2,0 Metern erfolgt. Bisherige Erkenntnisse weisen darauf hin, dass im gesellschaftlichen Umgang SARS-CoV-2-Viren auch über Aerosole übertragen werden können. Kinder können sich grundsätzlich mit dem Virus infizieren und es weitergeben. Das Distanzgebot lässt sich im pädagogischen Alltag in der Arbeit mit Kindern nicht durchgängig umsetzen. Umso wichtiger ist es, dass Maßnahmen ergriffen werden können, die helfen, dies zumindest teilweise auszugleichen. 25 Prozent der Beschäftigen in den Kitas sind älter als 50 Jahre und gehören demnach laut Robert-Koch-Institut zur Risikogruppe. In den Bereichen von Hygiene und Personaleinsatz, aber auch bei der konkreten Organisation der pädagogischen Arbeit müssen daher Maßnahmen zur Reduzierung von Übertragungsrisiken mit dem Ziel der Unterbrechung eventueller Infektionsketten getroffen werden. Um im Falle höherer Infektionszahlen nicht unmittelbar die Verfügbarkeit der Kindertagesbetreuung erneut einschränken zu müssen – etwa durch Schichtmodelle – wird das Übertragungsrisiko zunächst durch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen durch die Erwachsenen reduziert.

Einschränkungen im Bereich der Kindertagesbetreuung sind Teil eines Gesamtkonzepts zur Beschränkung des öffentlichen Lebens und erfolgen nicht isoliert.

Uns ist bewusst, dass die pädagogische Arbeit darunter leiden kann, wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung durch die Erwachsenen getragen werden soll. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist aber kein Dauerzustand. Ziel ist es, schnellstmöglich wieder einen Inzidenzwert von unter 35 zu erreichen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte, und wünsche Ihnen in diesen Zeiten vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Carolina Trautner

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