Frage an Cerstin Richter-Kotowski bezüglich Verkehr

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Cerstin Richter-Kotowski
CDU
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Frage von Daniela M. •

Frage an Cerstin Richter-Kotowski von Daniela M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Richter-Kotowski

ich habe gehört, daß es hier in Berlin die elektronische Fahrkarte geben soll.

Nun meine Fragen dazu:

1) Ist das elektronische Ticket sicher?

2) Warum werden die Abonnenten in Berlin bevorzugt?

3) Was ist mit denen, die kein Abo haben?

4) Was ist mit denen, die die z.B. Freizeitkarten, Fahrradkarten, Schülertickert, Geschwisterkarte oder Berlin-Tickets bar bezahlen?

5) Bekommt man als Nicht-Abonnent ein Antragsformular?

6) Sind die Daten auf dem Antragsformular auch sicher?

7) Wie sieht dieses Formular überhaupt aus?

8) Wie wird eigentlich die einfachste Strecke mit dem elek.Ticket berechnet?

9) Warum wird das elektronische Ticket für Abo`s ab Frühjahr 2011 und den Rest erst 2013 ausgegeben?

10) Gibt es eine einheitliche elektronische Fahrschein?

11) Wird das elektronische Ticket ungültig oder wird es gesperrt, wenn der E-Ticket-Besitzer eine Weile es nicht benutzt hat?

12) wie wird es überhaupt aufgeladen?

13) Wie weiß man, wieviel Geld auf diesen elekt. Ticket darauf ist?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Meistering,

Ihre Fragen möchte ich im Einzelnen wie folgt beantworten:

1. Derzeit ist noch kein elektronisches und damit berührungsloses Ticket im öffentlichen Nahverkehr eingeführt worden. Ich gehe fest davon aus, dass eine mögliche Einführung in vielleicht 5-10 Jahren durch eine namhafte Firma erstellt werden kann. Dieses System wird dann nach dem aktuellen Stand sicher sein und möglicherweise weiteren Sicherheits-Udpdates unterzogen.

2. Die öffentlichen Nahverkehrsbetriebe wollen Stammkunden werben und behalten. Dadurch gibt es einen geringen Preis für das Jahresticket, welches geringfügig für Kunden mit jährlicher Kontoabbuchung weiter rabattiert wird . So haben sich die Verkehrsbetriebe das wohl ursprünglich überlegt, daher diese Form der Tarifgestaltung.

3. Diese können selbstverständlich mit den öffentlichen Verkehrsbetrieben fahren und Einzelfahrscheine kaufen.

4. Ich verweise auf die Antwort zu Frage 2.: Die Verkehrsbetriebe im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg haben diese Form des Tarifs gewählt. Das Berliner Abgeordnetenhaus und konkret jeder einzelne Abgeordnete des Parlaments haben keinen Einfluß auf die Art der Tarifgestaltung.

5. Ja, in jeden Servicestellen von BVG, S-Bahn GmbH und in möglicherweise auch der Deutschen Bahn AG in Berlin. Ebenso im Internet.

6. BVG und S-Bahn GmbH haben versichert, dass die Daten sicher sind.

7. Es ist ein einseitiges Formular, in dem sowohl die Stammdaten als auch der Ticketwunsch des potentiellen Fahrgastes durch ihn selbst eingetragen und anschließend mit der eigenhändigen Unterschrift versehen werden muss.

8. Durch ein PC-Programm, welches unter dem "Dach" des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg fortwährend überarbeitet wird. Sowohl an stationären Einrichtungen (Terminals) als auch in den jeweiligen Internetauftritten.

9. Sie meinen 2012? Die Teilung des Jahres in 2 postalischen Sendungen von je 6 Monaten ist mir ebenso unverständlich. BVG und S-Bahn Berlin GmbH wollen dies so.

10. Ein am Automaten ausgestelltes Ticket ist in der Regel identisch und fälschungssicher.

11. Ungültig wird es bei neuer Tarifeinführung und möglichen Ablauffristen. Näheres regeln die Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe.

12. Durch Barzahlung oder durch Kartenzahlung.

13. Diese Fachfrage der Kartenzahlungsabwicklung können Ihnen leider nur die Verkehrsbetriebe beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Cerstin Richter-Kotowski