Frage an Christian Ahrendt bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

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Christian Ahrendt
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Frage von Matthias N. •

Frage an Christian Ahrendt von Matthias N. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Ahrendt,

zurzeit mache ich Abitur und werde wahrscheinlich in diesem Jahr mein Abi erfolgreich beenden. Ein paar Freunde und ich haben uns vorgenommen im Ausland zu studieren da es in vielen EU Ländern einfacher ist, einen Studiumsplatz zu kriegen. Vor kurzem haben wir angefangen uns in den EU Ländern zu umzugucken und mussten leider feststellen, dass einige von uns nicht im Ausland studieren können da nicht alle die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Wir haben erfahren dass man mit einem ausländischen (türkischen) Pass, sich nur 6 Monate im Ausland aufhalten darf. Da ein Universitätsstudium in der Regel 3-4 Jahre dauert und ein Master 1-1.5 Jahre dauern würde, müsste man im extrem Fall 5.5 Jahre sich im Ausland aufhalten. Natürlich könnte man in den semester Ferien immer wider nach Deutschland fliegen um das Limit von 6 Monaten nicht zu überschreiten aber das wäre nur eine Notlösung und im schlimmsten Fall, könnte man die Aufenhaltserlaubniss für Deutschland verlieren.

Meine Fragen sind jetzt:
1. Ob sie für eine Verlängerung der Auslandsaufenthaltsfrist für Ausländer sind, die in einem EU Land studieren möchten?
2. Was für Initiativen sie unternehmen werden um eine Gleichberechtigung von deutschen und ausländischen Schülern zu gewährleisten
Ich möchte betonen, dass ich nicht in ihrem Wahlkreis lebe aber mich würde es interessieren was sie zu diesem Thema denken.

Bitte senden sie eine Kopie ihrer Antwort an meine email addresse.

Mit freundlichen Grüssen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Nette,

gerne nehme ich zu Ihren Fragen Stellung. Zweifellos wirkt zunächst die Ungleichbehandlung Ihres Freundes, der keinen deutschen Pass hat, nicht gerechtfertigt. Die von Ihnen kritisierte Regelung stellt dennoch keine Ungleichbehandlung dar und ist wie folgt zu begründen:

Zum einen ist zu berücksichtigen, dass Staatsangehörige des eigenen Staates grundsätzlich einen anderen Status als Ausländer mit Aufenthaltslegitimation in Deutschland haben. Dieser besondere Status ist mit der Zuerkennung der Staatsangehörigkeit verknüpft. Auf eine Gleichbehandlung mit deutschen Staatsangehörigen besteht für Ausländer daher schon von Verfassung wegen kein Anspruch.

Hinsichtlich des Aufenthaltsrecht gilt, dass Staatsangehörige nur in ihrem eigenen Heimatland Anspruch auf vorbehaltlosen Aufenthalt haben. Ausländer bedürfen dagegen eines Aufenthaltstitels, der von verschiedenen Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf. Eine solche Voraussetzung ist beispielsweise auch die von Ihnen genannte „6-Monate-Regelung“. Dieser grundlegende Unterschied wirkt sich auch auf die Gewährleistung der Möglichkeit von Auslandsstudien aus.

Neben dieser fundamentalen Unterscheidung ist zudem zu bedenken, dass der für Ausländer grundsätzlich erforderliche Aufenthaltstitel im Hinblick auf seine Voraussetzungen, insbesondere bei den Zeiträumen für Auslandsaufenthalten, einen bestimmten Sinn und Zweck verfolgt. Der von deutschen Behörden ausgestellte Aufenthaltstitel dient dem Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Aufenthalte außerhalb Deutschlands sind auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, weil sie nicht dem eigentlichen Ziel des Aufenthaltstitels entsprechen. Halten sich Ausländer für einen längeren Zeitraum im Ausland auf, weisen sie keinen ausreichenden Bezug mehr zu Deutschland auf. Sie haben - wie es sich bereits aus dem Wort selbst ergibt - keinen Aufenthalt in Deutschland mehr. Die von Ihnen erwähnte Frist von sechs Monaten ist dabei zwar nicht zwingend, einer Fristverlängerung wird die zuständige Ausländerbehörde jedoch nur zustimmen, wenn der Auslandsaufenthalt einem vorübergehenden Zweck dient. Ein Studium im Ausland ist allerdings kein vorübergehender Zweck. Vielmehr werden i.d.R. mehrere Jahre im Ausland verbracht. Ein deutscher Aufenthaltstitel ist dann nicht mehr sinnvoll. Sofern ein Ausländer ein Studium außerhalb Deutschlands aufnimmt, hat er seinen Aufenthalt in der Regel auch am Studienort und damit im Ausland. Dort muss er sich gemäß den nationalen Vorschriften um einen Aufenthaltstitel bemühen. Dem deutschen Aufenthaltstitel fehlt daher die Grundlage.

Folglich erscheint ein deutscher Aufenthaltstitel bei einem mehrjährigen Aufenthalt im Ausland nicht sinnvoll. Eine Verlängerung der Auslandsaufenthaltsfrist würde daher auch nicht dem Zweck eines Aufenthaltstitels für Deutschland entsprechen.

Für die Zukunft wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches Studium und viel Spaß im Ausland.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Ahrendt, MdB