Frage an Christian Ahrendt bezüglich Bildung und Erziehung

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Christian Ahrendt
FDP
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Frage von Helmut E. •

Frage an Christian Ahrendt von Helmut E. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Ahrendt,
Der derzeitige bundestag wird hauptsächlich vertreten von Anwälten und Lehrer. diese beiden Berufsgruppen bilden dieabsolute Mehrheit im Bundestag. Wenn diese beiden Gruppen einen repräsentiven Querschnitt unserer Bevölkerung bilden, müsste es in der BRD fast nur Anwälte und Lehrer geben. Daher halte ich die derzeitige
Häufung dieser beiden Berufe im Bundestag für nicht demokratisch. Ich bin der Meinung, dass genau diese ansammlung der Lehrer und Anwälte unserem Lande nur schaden können!
Wie denken Sie darüber?

Mit freundlichen Grüßen
H. Eckert

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Eckert,

sie haben Recht. Es gibt Berufsgruppen, die überproportional im Deutschen Bundestag vertreten sind. Gleichwohl ist dies nicht undemokratisch, weil sich die jeweiligen Personen zur Wahl gestellt und die Wahl erfolgreich bestanden haben. Ob damit ein Schaden für unser Land verbunden ist, glaube ich nicht. Zunächst ist nicht gesagt, dass andere Berufsgruppen bessere Ergebnisse erzielt hätten, ferner stellt sich die Frage, warum Menschen aus anderen Berufsgruppen nicht ihre Chancen nutzen und sich zur Wahl stellen.
Da ich selbst Anwalt bin, will ich versuchen Ihnen zu beanworten, was ich meine im Bundestag als Angehöriger dieser Berufsgruppe leisten zu können. Ich selbst bin Seiteneinsteiger, d.h. ich habe keine Berufspolitikerlaufbahn absolviert. Aus meiner beruflichen Tätígkeit kenne ich zahlreiche Probleme, die die Menschen betreffen und ich bin der Meinung, dass ich einen Beitrag zur Lösung dieser Probleme leisten kann.
Voraussetzung ist natürlich, dass ich gewählt werde. Insofern fällt eher auf, dass wenige Selbständige im Bundestag vertreten sind. Dies resultiert meines Erachtens daraus, dass die Tätigkeit des Abgeordneten eine weitere selbständige Tätigkeit ausschließt. Viele dürften deswegen den Weg u einem Mandat scheuen, weil nach vier Jahren offensteht, ob man von seiner Partei wieder nominiert wird. Das man nach vier Jahren als Selbständiger nicht dort weiter machen kann, wo man aufgehört hat, gerade als Freiberufler, ist glaube ich nachvollziehbar. Dieser Spagat oder dieses Risiko ist eine
individuelle Entscheidung, die jeder für sich treffen muss und die meines Erachtens ein Grund dafür ist, dass wenige Selbständige und wenige Freiberufler im Bundestag vertreten sind.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Ahrendt