Frage an Christian Ahrendt von Edeltraut J. bezüglich Umwelt
Warum ist es immer noch erlaubt, trotz unser Umweltprobleme, daß Abfälle in den Gärten verbrannt werden? Es sind leider nicht nur Sträucher u. Ähnliches, denn Kontrollen finden nicht statt. Dabei ist es doch möglich seine Abfälle sogar zum größten Teil kostenfrei zu entsorgen! Man sollte kostenpflichtige Genehmigungen herausgeben und dann auch außerhalb von Dienstzeiten der Behörden kontrollieren.
Mit freundlichen Grüßen
E.Jenssen
Sehr geehrte Frau Jenssen,
vielen Dank für Ihre Anmerkung über die private Abfallverbrennung. Sie sprechen ein Thema an, womit sich viele Menschen schon einmal auseinandersetzen mussten, denn im Herbst und Winter werden in Gärten, in der Landschaft und im Wald viele Pflege- und Fällarbeiten durchgeführt.
Ziel einer nachhaltigen Abfallwirtschaft ist die schonende Entsorgung der angefallenen Abfälle. Als wichtiger Bestandteil der Abfallverwertung gewinnt auch die Kompostierung und Vergärung organischer Abfälle zunehmend an Bedeutung. Die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen ist also nicht mehr die einzige Methode, lästige Abfälle zu entsorgen. Ausnahmen vom Verbrennungsverbot gibt es hauptsächlich für die Landwirtschaft und geförderte Naturschutzpflege-Maßnahmen. Die Ausnahmegenehmigung enthält Umweltschutz -und Sicherheitsauflagen, die beim Verbrennen zu beachten sind.
Grundsätzlich ist es so, dass die Abfallverbrennung auf privaten Grundstücken illegal ist. Denn das Verbrennen von Abfällen fördert nicht nur die Schadstoffbelastung der Luft, sondern ist zugleich eine Belästigung der Nachbarschaft, die im schlimmsten Fall zu Gesundheitsgefährdungen führen kann. Je nach Wetterlage besteht weiterhin die Gefahr, dass sich die Flammen ausbreiten und großen Schaden anrichten.
Für die privaten Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern gibt es allerdings Ausnahmeregelungen. Während der Monate März und Oktober dürfen Privatleute Bioabfälle unter bestimmten Voraussetzungen auf ihren Grundstücken verbrennen. Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten. droht ein Bußgeld vom zuständigen Ordnungsamt.
Für die Entsorgung von Gartenabfällen gibt es vier umweltfreundliche Möglichkeiten:
• Kompostierung auf dem eigenen Grundstück
• Entsorgung über die Biotonne
• Ablieferung bei den städtischen Wertstoffhöfen
• Ablieferung bei den privaten Kompostierungsanlangen
Die Ablieferung des Abfalls bei den städtischen Wertstoffhöfen ist kostenfrei, während die Entsorgung auf privaten Kompostierungsanlangen mit Kosten verbunden ist, die der zuständige Landkreis bzw. die zuständige Gemeinde festlegt. In Mecklenburg Vorpommern gibt es zurzeit ca. 60 Wertstoffhöfe.
Kontrollen finden in diesem Rahmen nicht statt. Als Mitglied der FDP denke ich, dass es wichtig ist, den Bürgern eine Eigenverantwortung für die Umwelt zu überlassen. Das Handeln jedes Einzelnen kann die Umwelt beeinträchtigen oder verbessern. Staatliche Kontrollen würden gleichzeitig bedeuten, dass der Staat dem Bürger diese Verantwortung nicht zutraut. Fakt ist, dass die Menschen eigenständig und freiwillig Verantwortung für die Umwelt übernehmen sollten, in der wir alle gemeinsam leben.
Ich möchte Sie abschließend darauf hinweisen, dass das Thema Abfallentsorgung unter die Daseinsfürsorge der Kreise bzw. Gemeinden fällt. Darum empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an die Stadtverwaltung oder an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie zu wenden.
Mit freundlichen, liberalen Grüßen
Ihr Christian Ahrendt