Wie ist der Stand hinsichtlich der amtsangemessenen Besoldung der Beamten in Sachsen -Anhalt?
Lieber Herr F.,
Vielen Dank für Ihre Frage.
Ich kann gut verstehen, dass viele Beamtinnen und Beamte inzwischen wissen wollen, wann bei der amtsangemessenen Besoldung endlich Klarheit herrscht. Das Thema beschäftigt uns schließlich nicht erst seit gestern.
Der aktuelle Stand ist: Nach der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom September 2025 muss auch Sachsen-Anhalt erneut prüfen, ob unsere Besoldung den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Das Finanzministerium arbeitet derzeit daran. Eine abschließende gesetzliche Regelung gibt es aber noch nicht.
Ich finde, man sollte an dieser Stelle auch nichts schönreden: Die Betroffenen haben Anspruch auf eine klare Antwort und sollten nicht jahrelang auf eine Entscheidung warten müssen. Wenn sich aus der neuen Rechtsprechung Nachzahlungsansprüche ergeben, müssen diese auch erfüllt werden.
Wer bereits Widerspruch eingelegt bzw. einen Antrag gestellt hat, muss nach Auskunft des Finanzministeriums nicht jedes Jahr erneut tätig werden, solange darüber noch nicht bestandskräftig entschieden wurde.
Mein Ziel ist deshalb eine rechtssichere Lösung, aber eben auch eine zeitnahe. Unsere Beamtinnen und Beamten dürfen erwarten, dass der Staat als Dienstherr seine eigenen Verpflichtungen genauso ernst nimmt, wie er es von ihnen jeden Tag erwartet.
Viele Grüße
Christian Albrecht
