Frage an Christian Carstensen bezüglich Familie

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Christian Carstensen
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Frage von Michael R. •

Frage an Christian Carstensen von Michael R. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Carstensen,
wir sind eine sechs köpfige Familie. Drei von unseren Kindern sind schulpflichtig . Ich bin Allein- und gleichzeitig Geringverdiener. Nun haben wir gehört das es ein Schulbedarfspaket gibt . Wer entscheidet ob wir berechtigt sind ? Und wo kann ich dieses beantragen ?

Über eine baldige Antwort freut sich Familie Rath aus Hamburg

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Sehr geehrte Familie Rath,

vielen Dank für Ihre Frage zum Schulbedarfspaket. Anspruch auf das Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro hatten gemäß dem Familienleistungsgesetz, das im Dezember 2008 beschlossen wurde, bislang Kinder aus Familien, die entweder Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten.

Im März 2009 hat sich die Große Koalition darauf geeinigt den Kreis der Berechtigten zu erweitern, so dass zukünftig auch Kinder aus Familien, die trotz eigenen Einkommens zur Bewältigung ihres Lebensunterhaltes den sog. Kinderzuschlag erhalten, das Schulbedarfspaket bekommen sollen. Erstmalig wird das Schulbedarfspaket dann zum Schuljahresbeginn 2009/2010 ausbezahlt.

Um die Leistungen für Ihre Kinder zu bekommen muss der Schulbesuch nachgewiesen werden. Als Nachweis der Einschulung kann z.B. die Aufnahmebestätigung der Schule, die Schulbescheinigung oder der Schülerausweis dienen. In allen anderen Fällen ist eine Schulbescheinigung einzureichen, aus der neben dem Schultyp auch die besuchte Jahrgangsstufe hervorgehen muss.

Vor Ort sind die Job-Center für die Mittelvergabe zuständig, in Ihrem Fall (Fuhlsbüttel) wohl das Job-Center Nord der Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (Kümmellstraße 5-7, 20249 Hamburg; Tel.: 040-248 51 999). Auf Nachfrage teilte man mir dort mit, dass es bisher noch kein festgelegtes Antragsverfahren gibt, also ob bspw. Bedarfsgemeinschaften automatisch die 100 Euro bekommen, es ein formelles Antragsverfahren geben wird oder ein formloser Antrag genügt. Hier haben die Job-Center noch keine Anweisungen erhalten.

Für weitere Informationen rate ich Ihnen daher, in den nächsten Wochen Kontakt mit dem Job-Center Nord unter der oben genannten Telefonnummer aufzunehmen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen zunächst ein wenig weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Carstensen