Sehr geehrter Herr Dürr, Ihre Kollegin im Bundestag, Frau Ingrid Nestle von den „Grünen“ schreibt am 10. 08. in der Abgeordnetenwatch, dass die FDP bei der Nachbesserung der Preisbremse für Heizstrom

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Christian Dürr
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Frage von Peter H. •

Sehr geehrter Herr Dürr, Ihre Kollegin im Bundestag, Frau Ingrid Nestle von den „Grünen“ schreibt am 10. 08. in der Abgeordnetenwatch, dass die FDP bei der Nachbesserung der Preisbremse für Heizstrom

verhindert hat, dass diese nicht rückwirkend zum 01. 01., sondern erst zum 01. 08. in Kraft tritt.
WARUM ???
Mit dieser, Ihrer Entscheidung, wird ein nicht gerade kleine Bevölkerungsgruppe erheblich benachteiligt.
Für uns wurden im Dezember 2022 auch die monatlichen Abschläge nicht übernommen. Dieses führt bei mir zu einer Mehrbelastung von ca. 1.000 Euro. Ist das Ihr Verständnis von sozialer Gerechtigkeit???
Freue mich schon heute auf Ihre Rückmeldung. (Es sind ja bald wieder Bundestagswahlen).
Grüße. Peter H.

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FDP

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort, doch mich erreichen jeden Tag eine Vielzahl an Anfragen und es ist mir wichtig, jedem persönlich zu antworten.

Die Preisbremse bei 40 Cent pro Kilowattstunde hat Privathaushalte, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, mitunter gar nicht oder nur geringfügig entlastet. Heizstrom ist nämlich in der Regel deutlich billiger als Haushaltsstrom. Trotzdem kam es auch hier zu starken Preisanstiegen. Deshalb haben wir uns entschieden, nachzubessern: Für Netzentnahmestellen mit weniger als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch und zeitvariablen Tarifen mit Hoch- und Niedertarif haben wir den Referenzpreis für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt. Die entsprechende Anpassung im Strompreisbremsengesetz war am 3. August 2023 in Kraft getreten.

Es ist schließlich nicht die Aufgabe des Staates, jeden Preisanstieg abzufedern, sondern dann einzugreifen, wenn das Preisniveau den Menschen im Land wirklich unzumutbar ist. Wir bemessen die Fairness der Preisbremsen daher am Vergleich zur Behandlung anderer Wärmekunden, wie etwa von Gas, Fernwärme oder Pellets. In den Preisbremse-Gesetzen wurde diesen eine Verdopplung der Heizpreise gegenüber dem Vorkrisenniveau zugemutet. Der Preis für Wärmestrom wurde im Durchschnitt 1,7-fache begrenzt - Kunden von Wärmestrom wurden also sogar stärker entlastet als andere Wärmekunden. Eine noch stärkere ungleiche Behandlung lehnen wir ab, dafür bitte ich um Ihr Verständnis.

Um den hohen Energiepreisen entgegenzuwirken, gibt es im Übrigen eine Vielzahl anderer Förderungen für Wärmepumpenbesitzer. Außerdem haben wir die EEG-Umlage abgeschafft und mit einem 12 Mrd.€ Zuschuss auf die Übertragungsnetzentgelte den Anstieg der Strompreise vermindert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Christian Dürr

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