Wäre es möglich, die Steuerzahlung nach dem § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (eingeschränkte Verlustverrechnung von Termingeschäften) bis zum Nettoprofit zu begrenzen?
Sehr geehrter Herr Dürr,
ich habe Ihre Antwort vom 10. März 2022 zum Thema "Wann wird der § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (eingeschränkte Verlustverrechnung von Termingeschäften) gestrichen?" gelesen und bedanke mich, dass die FDP Fraktion weiterhin darauf drängen werden, diese Regelung zu streichen.
Im Bezug auf dem Thema habe ich eine Bitte und einen Vorschlag. Für 12 Millionen private Anleger in Deutschland ist es momentan sehr wichtig, dass die Steuerzahlung aufgrund dieser Regelung unsere private Vorsorge nicht zu stark belastet.
Die Koalition ist einig darüber, die private Vorsorge fördern zu müssen. Deshalb bitte ich Sie, dass die FDP Fraktion zuerst darauf drängt, den Steuerbetrag aufgrund dem § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG nicht den Nettoprofit von Termingeschäfte (oder einen bestimmten Betrag, z.B. 50.000€) zu überschreiten. Nach der jetztigen Regelung werden einige Anleger wegen der Steuerbelastungen Insolvenz. Gerichtsprozesse dauern sehr lang und lösen dises Insolvenzproblem nicht.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich freue mich über Ihr Interesse in dieser Sache - es zeigt uns erneut, dass dieses Thema vielen Menschen am Herzen liegt. Ich danke Ihnen insofern auch für Ihren sachdienlichen Hinweis, den wir gerne mit in unsere Beratungen aufnehmen.
Herzliche Grüße
Ihr
Christian Dürr