Wie bewerten Sie die Erfolge Ihrer Partei bei der Förderung von Kleinaktionären in Deutschland?

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Christian Dürr
FDP
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Frage von Matthias R. •

Wie bewerten Sie die Erfolge Ihrer Partei bei der Förderung von Kleinaktionären in Deutschland?

Sehr geehrter Herr Dürr,
Ihre Partei hat massiv mit dem Thema "Förderung der Aktienkultur" in Deutschland Wahlkampf gemacht. Dies hat bei vielen Kleinaktionären in Deutschland große Erwartungen geweckt. Nach 2 Jahren Ampel-Regierung ist die Bilanz leider mehr als ernüchternd.
Die geplante Generationenrente hat in Umfang und Bestimmung nichts mehr mit der propagierten Aktienrente nach schwedischem Vorbild zu tun. Die zunächst vorgesehenen Freibeträge beim Verkauf von Wertpapieren, wie sie im Eckpunktepapier zum geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgesehen waren, wurden im späteren Entwurf ebenfalls gestrichen. Die Erhöhung des Sparerfreibetrags auf 1000 Euro kann wohl ebenfalls kaum als große Unterstützung beim Vermögensaufbau mit Aktien dargestellt werden.
Selbstverständlich regiert Ihre Partei nicht alleine. Angesichts der bisherigen Resultate fragt man sich aber ernsthaft, ob diese Thematik für die FDP tatsächlich Priorität hat

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FDP

Sehr geehrter Herr R.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Den Grundstein für die Aktienrente legen wir mit 10 Milliarden Euro bereits im Haushalt 2023 und schaffen damit die organisatorischen wie strukturellen Voraussetzungen für die nächsten Jahre. Das ist aber nur ein erster Schritt. Um die rentensystemische Revolution zu erreichen, die wir aufgrund unserer Demografie und für eine sichere Rente brauchen, wollen wir dem schwedischen Vorbild bei der Aktienrente dann noch einen Schritt weiter folgen und individuelle Beitragszahlungen ermöglichen. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wird die Vermögensanlage attraktiver gemacht, damit mehr Bürger Vermögensaufbau betreiben und sich vor Inflation schützen können. Verschiedene Maßnahmen, die es nicht mehr in das Zukunftsfinanzierungsgesetz geschafft haben, werden wir in künftigen Gesetzgebungsvorhaben einbringen. Ein Beispiel: Wir haben vereinbart, dass die steuerlichen Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung für Fälle in denen Startup-Unternehmen über Konzernstrukturen verfügen, weiter geprüft werden. Hierzu kann die Bundesregierung im Jahressteuergesetz 2024 gesetzgeberisch tätig zu werden.

Mit dieser Politik wird Zukunft wieder in Deutschland gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Christian Dürr

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