Wie viele Jahre haben Sie nach §7 SGB IV sozialversicherungspflichtig gearbeitet und in die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eingezahlt?

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Frage von Simon S. •

Wie viele Jahre haben Sie nach §7 SGB IV sozialversicherungspflichtig gearbeitet und in die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eingezahlt?

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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Ich war von Februar 2003 bis Oktober 2017 Mitglied des Niedersächsischen Landtages und bin seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages. Landtags- und Bundestagsabgeordnete sind nicht sozialversicherungspflichtig. Ich habe in dieser Zeit keine Beiträge in die genannten Versicherungszweige gezahlt und habe daher aus dieser Zeit auch keine Ansprüche auf Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen. Anfang der 2000-er Jahre war ich nach  § 7 SGB IV abhängig beschäftigt und habe Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr 

Christian Dürr

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