Frage an Christian Görke bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Christian Görke
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Frage von Günter S. •

Frage an Christian Görke von Günter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Auch an Herrn Görke die Frage nach seiner Haltung zu den Altanschließer-Beiträgen: Gab es keine andere Möglichkeit um die erheblichen Kosten für Eigenheim Besitzer abzumildern? Haben Sie von Anfang an für die Erhebung der Beiträge gestimmt, oder erst nach den ersten Klagen? Was werden Sie tun um doch noch Veränderungen herbei zu führen? Erwarten Sie Veränderungen nach noch ausstehenden Bundesgerichts-Entscheidungen?
Sollen die Betroffenen weiter Klagen und Kosten in Kauf nehmen damit die Landesregierung untätig bleiben und sich hinter den Beschlüssen "verstecken" kann?
Für eine konkrete Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

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Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre Frage!

Die erheblichen Aufwendungen und Kosten der Aufgabenträger bei der Wasserver-und Abwasserentsorgung müssen gegenfinanziert werden. Insofern müssen die Aufgabenträger die Kosten verteilen.

Gab es keine andere Möglichkeit um die erheblichen Kosten für Eigenheim Besitzer abzumildern?

Dazu gibt das brandenburgische KAG mehrere Möglichkeiten vor. Die Finanzierung durch Beiträge ist dabei eine Form, die die Grundstückseigentümer regelmäßig mit hohen Forderungen, zahlbar in kurzen Fristen konfrontiert. Viele Grundstückseigentümer, auch Wohnungsunternehmen und Betriebe sind damit konfrontiert. Das Landesverfassungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung die bisherige Rechtssetzung und die umfangreiche Rechtsprechung zusammengefasst und bekräftigt, dass Altanschließer im Land Brandenburg grundsätzlich auch an Herstellungsbeiträgen zu beteiligen sind.

Haben Sie von Anfang an für die Erhebung der Beiträge gestimmt, oder erst nach den ersten Klagen?

Die damalige PDS hat sich 2004 aus prinzipiellen Erwägungen gegen die Einführung des Begriffes "rechtswirksam" ausgesprochen und diese Gesetzesänderung des KAG abgelehnt. Dabei konnte man zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht absehen, welche rechtliche Auswirkung diese Änderung entfalten würde. Die PDS-Fraktion hatte im Gesetzgebungsverfahren auf das Problem der stark verzögerten oder nur sehr spät verjährenden Beitragsforderungen hingewiesen. Das war ja dann letztendlich auch der Anknüpfungspunkt für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen KAG. In der vergangenen Legislaturperiode hatte sich DIE LINKE für die Einführung eines Stichtages zur Veranlagung von Altanschließern eingesetzt. Der Antrag wurde von SPD und CDU abgelehnt. Insofern haben die Aufgabenträger in den vergangenen Jahren nach dieser Rechtslage gehandelt. Mit der jetzt im Kommunalabgabengesetz eingefügten Regelung ist eine zeitliche Obergrenze für die Veranlagung von Anschließern eingezogen worden.

Was werden Sie tun um doch noch Veränderungen herbei zu führen?

DIE LINKE setzt sich für die Verankerung von Musterverfahren im KAG ein. Damit könnten streitige Verfahren bei der Beitragserhebung für viele Betroffene in einem Verfahren gebündelt und geklärt werden.

Erwarten Sie Veränderungen nach noch ausstehenden Bundesgerichts-Entscheidungen?

Derzeit nicht, DIE LINKE geht davon aus, dass die neu eingefügte zeitliche Obergrenze von 15 Jahren einen verfassungsgemäßenAusgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen der Grundstückseigentümer und Aufgabenträger darstellt.

Sollen die Betroffenen weiter Klagen und Kosten in Kauf nehmen damit die Landesregierung untätig bleiben und sich hinter den Beschlüssen "verstecken" kann?

Wasser- und Abwasserversorgung sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Als solche sind die Aufgabenträger auf kommunaler Ebene organisiert und unterliegen der kommunalen Selbstverwaltung. Diese haben die Entscheidungen zu fällen und sie haben im Rahmen der Beitragserhebung durch verständliche und nachvollziehbareBescheide, einen offen Umgang der Kalkulation, unkomplizierte Akteneinsicht und nicht zuletzt durch die Teilnahme an Musterverfahren es selbst in der Hand transparent für die Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Dabei sind im KAG des Landes Brandenburg auch Regelungen enthalten, die es den Verbänden ermöglichen, flexibel zu handeln, wie es beispielsweise durch den im KAG aufgezeigten Weg der differenzierten Beiträge oder der Umstellung auf das Gebührenmodell möglich ist.

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