Frage an Christian Schmidt bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Christian Schmidt
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Frage von Dr. Stefan B. •

Frage an Christian Schmidt von Dr. Stefan B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Minister Schmidt,

Sie möchten ".. Schaden vom deutschen Volk abwenden.." Daher meine Fragen zu nur wenigen Themen, die das in Frage stellen:
-Die Grundwasserbelastung mit Nitrat ist regional gesundheitsschädigend,
-die Antibiotikabelastung in der Tierzucht ist verantwortlich für die zunehmende Resistenz der Antibiose in der Medizin, zusätzlich gesundheitsschädlich,
-der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln führt zu einem gefährlichen Insekten - v.a. Bienensterben, es resultiert eine Gefahr für die Bevölkerung nicht nur bei uns,
-die Umweltbelastung durch Plastikmüll, auch Mikroplastik, führt zur Verseuchung auch der Meere und der Fische und damit des Menschen.
Das sind nur wenige Beispiele, die Sie nicht zu verantworten haben. Dennoch frage ich Sie, wie Sie es zulassen können, daß diese durch Menschen hervorgerufenen Gefahren nicht intensiv und möglichst international ursächlich bekämpft und deutlich thematisiert werden. Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Stefan Buchen

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CSU

Sehr geehrter Herr Dr. Buchen,

Ihre Zuschrift habe ich erhalten. Bevor ich auf die von Ihnen angesprochenen Themen zurückkomme, möchte ich doch zunächst vorwegschicken, dass wir heute in Deutschland so gesunde, sichere und vielfältige Lebensmittel haben, wie nie zuvor in unserer Geschichte. Zugleich pflegen die Bauernfamilien unsere einzigartigen Kulturlandschaften. Dafür haben sie zuallererst unsere Wertschätzung verdient.

Landwirtschaft hat Zukunft, vor allem wenn wir sie in der Mitte der Gesellschaft verankern. Das will ich und dazu brauchen wir eine Fortentwicklung der Landwirtschaft hin zu einer stärkeren Ausrichtung an den Kriterien der Nachhaltigkeit – also an umweltorientierten, sozialen und wirtschaftlichen Kriterien und eine stärkere Ausrichtung an Tierschutzmaßstäben.
Wir brauchen eine sachliche Debatte – das will ich an dieser Stelle auch noch einmal betonen.

Gemeinsam haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und mein Haus, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, die Deutsche Antibiotikaresistenzstrategie (DART) entwickelt. Die DART sowie die Nachfolgestrategie DART 2020 umfassen neben der Entwicklung neuer Antibiotika, alternativer Therapien und verbesserter Diagnostik das Ziel Sektor übergreifende und Sektor spezifische Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Antibiotikaresistenz. Antibiotika dürfen nur nach tierärztlicher Diagnose und Verschreibung zur Behandlung von erkrankten Tieren angewendet werden. Sowohl ein Einsatz als Wachstumsförderer als auch zur routinemäßigen Prophylaxe sind unzulässig. Weiterhin gibt es seit vielen Jahren sehr strikte Vorschriften über deren Einsatz bei Tieren mit umfangreichen Nachweispflichten. Antibiotika werden beim Tier –analog zum Menschen– grundsätzlich nur nach tierärztlicher Verschreibung eingesetzt. Dafür muss eine sog. Indikation (beispielsweise eine bakterielle Infektion) vorliegen, die vorher durch den Tierarzt festgestellt wurde. Ferner hat die Bundesregierung mit der 16. AMG-Novelle das Antibiotikaminimierungskonzept auf den Weg gebracht, das den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung besonders streng reguliert. Ein verantwortungsbewusster und zielführender Einsatz von Antibiotika nach tierärztlicher Diagnose muss in der Tierhaltung grundsätzlich aber zulässig sein, um die Gesunderhaltung der Tierbestände und den Tierschutz sicher zu stellen.

Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland und der Europäischen Union nur zugelassen werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und keine unannehmbaren Auswirkungen auf Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse oder auf die Umwelt haben sowie bei den zu bekämpfenden Wirbeltieren keine unnötigen Leiden oder Schmerzen verursachen. Dies wird durch nationale und Europäische Risikobewertungsbehörden geprüft.

Der Bienenschutz nimmt bei der Risikobewertung eine besonders wichtige Rolle ein. Das von Ihnen angeführte sogenannte „Bienensterben“ ist ein sehr komplexes, multifaktorielles Phänomen, das insbesondere durch den Gesundheitszustand der Bienen und Witterungsbedingungen beeinflusst wird. Ich habe den weiteren Bienenschutz auch im Rahmen eines von mir eingeladenen internationalen Symposiums und des Verbots der Nutzung bestimmter Neonikotinoiden auf die Tagesordnung gesetzt.

Für weitere Informationen verweise ich Sie gerne auf das Internetangebot meines Hauses ( http://www.bmel.de ).

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister