Frage an Christian Schmidt bezüglich Finanzen

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Christian Schmidt
CSU
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Frage von Johannes S. •

Frage an Christian Schmidt von Johannes S. bezüglich Finanzen

Grüß Gott Herr Schmidt,

also Vertreter der mir am ehesten zustimmenden Partei der Regierung frage ich Sie folgende Frage:
Was würden Sie einem jetzt Ende der 20er Jahre alten Mann mit Familienplänen und evtl. Hausbaugedanken in der Zukunft empfehlen wie er sein monatlich übrigbleibendes Geld und sonstige bisherige Ersparnisse sicher und gewinnbringend anlegt?
Vor einigen Jahren hat man noch gesagt, alles was sich innerhalb von sieben Jahren nicht verdoppelt sei ein schlechte Geldanlage. Jetzt in Zeiten von Draghi und der überfälligen Frau Merkel muss man schauen, dass man keine Negativzinsen aufgebrummt bekommt oder das Ersparte durch den sehr niedrigen Zins Stück für Stück von der Inflation aufgefressen wird.

Herzlichen Dank für Ihre Antwort, welche mich hoffentlich für die Zukunft ermutigt.

Mit freundlichem Gruß Johannes

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die anhaltende Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank sehe ich ebenfalls skeptisch, da genau Sparguthaben darunter leiden. Deswegen setzt sich die Unionsfraktion auf europäischer Ebene für eine Finanzpolitik ein, die solides und zukunftsorientiertes Wirtschaften ermöglicht.

Ob der nachvollziehbaren Frage hinsichtlich Ihrer Familien- und Hausbauplanung, die Sie mir stellen, liegt es mir doch fern Ihnen einen spezifischen Ratschlag zu machen.

Dennoch weise ich in diesem Zusammenhang gerne auf das neu eingeführte Baukindergeld hin, das auf Betreiben von CDU und CSU im Koalitionsvertrag verankert worden ist. Angesichts des großen Bedarfs an Wohnraum wollen wir schnell einen wirksamen Impuls für die Eigentumsbildung von Familien setzen.

Wir werden für den Ersterwerb von Neubau und Bestand im Zeitraum ab 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind und Jahr einführen, das für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt wird. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Eine Begrenzung der Wohnfläche ist nicht vorgesehen. Mit der finanziellen Förderung sollen junge Familien dabei unterstützt werden, sich den Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen. Dazu wollen wir auch weiterhin stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB