
(...) Die Risikobewertung von Glyphosat im Rahmen der Erneuerung der Genehmigung hat unter Zugrundelegung aller vorliegenden Studien ergeben, dass diese Bedingungen erfüllt sind und Glyphosat somit erneut genehmigungsfähig ist. Die von Ihnen angesprochene Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat dazu erst kürzlich festgestellt, dass Glyphosat nicht als krebserregend, nicht als fortpflanzungsschädigend und nicht als mutagen einzustufen ist. (...)