Frage an Christiane Barcikowski bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Christiane Barcikowski
Christiane Barcikowski
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christiane Barcikowski zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Bernd K. •

Frage an Christiane Barcikowski von Bernd K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo,

die Bürger wünschen sich am Wochenende ein paar schöne Stunden zur Entspannung, unteranderem den Besuch eines Trödelmarktes.
Mir liegt ein Schreiben der Landesverwaltung vor, in dem ein Trödelmarkt zu untersagen sei, weil ich das Standgeld kassieren gehen und somit gewerblich aktiv werde. Dies stört die öffentliche Ruhe und Ordnung.
Ich möchte gern wissen, warum in Brandenburg Trödelmärkte an Sonntagen verboten bleiben.
Wegen der Konkurrenz zu Berlin und Mecklenburg-Vorpommern (hier sind sie erlaubt) darf im grenznahen Raum auch an Sonntagen getrödelt werden.
Die Stadt Cottbus schreibt das Betreiben eines Trödelmarktes auf dem Viehmarkt sogar für Samstag und Sonntag aus.

Grüße Bernd Koop
aus Siehdichum

Portrait von Christiane Barcikowski
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

ganz interessant, dass Sie mir über Abgeordnetenwatch schreiben, da wir uns erst auf dem Markt in Eisenhüttenstadt gesehen haben. Ich finde das aber sehr gut und freue mich von Ihnen zu hören.
Persönlich mag ich Flohmärkte sehr und genieße sie auch mit der Familie gern sonntags. Mein Mann muss ich eher davon abhalten wieder zum Trödler nach Kieselwitz zu fahren, dies nur am Rande.
Grundsätzlich aber schätze ich auch das Ladenschlussgesetz. Hier gilt es, verschiedene Interessen gegeneinander abzuwägen. Schließlich möchten auch Verkäufer/innen mal zuverlässig frei haben.
Aus meiner Sicht sind aber nicht-kommerzielle Flohmärkte, bei denen Privatpersonen ihre Dinge anbieten ohne einen gewerblichen Hintergrund, eine Freizeitbeschäftigung und könnten daher auch sonntags abgehalten werden. Im Gesetz über Sonn- und Feiertage des Landes Brandenburg werden Flohmärkte nicht explizit erwähnt. Es gibt bei den Tätigkeiten, die sonntags und feiertags erlaubt sind, diverse Ausnahmen und ein Delegationsrecht, über Ausnahmen zu entscheiden. Hier sehe ich einen möglichen Ansatz. Ich werde dem nachgehen und prüfen, ob und in wie weit Ausnahmen für nicht-kommerzielle Flohmärkte möglich sind.

Glück Auf

Christiane Barcikowski