Frage an Christine Haderthauer bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Christine Haderthauer
Christine Haderthauer
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christine Haderthauer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ursula P. •

Frage an Christine Haderthauer von Ursula P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Haderthauer,

in seinem Schreiben an die Strafvollstreckungskammer Regensburg vom 17. April 2008 (S. 6) führt der damals noch in der Straubinger Forensik gefangene Gustl Mollath aus:

»Ich bewarb mich bei der Modellbaufertigung. Die einzige "Arbeit", die meinen Fähigkeiten annähernd Umfeld geben könnte.«

http://www.gustl-for-help.de/download/2008-04-17-Brief-Mollath-StVK-Straubing.pdf#page=6

Hierzu hätte ich einige Fragen:

1. Trifft es zu, dass die Anfertigung von Modellautos im BKH Straubing für eine Modelltechnikfirma aus Ingolstadt erfolgt(e), die ihre Produkte in limitierten Auflagen zu sehr hohen Liebhaberpreisen verkauft(e)? Und wenn ja:

2. Von wann bis wann bestand/besteht diese Geschäftsbeziehung?

3. Wie hoch war/ist der Stundenlohn der Untergebrachten für diese »Arbeitstherapie«?

4. Erfolgt für die in forensischen Werkstätten Arbeitenden eine Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen (insbesondere Rentenversicherung)?

Für eine transparente Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ursula Prem

Portrait von Christine Haderthauer
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Prem,

wie Sie wissen, sind für den Vollzug der Maßregeln in psychiatrischen Krankenhäusern und Entziehungsanstalten (Maßregelvollzug) in Bayern die Bezirke zuständig. Sie bedienen sich zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe ihrer Bezirkskrankenhäuser.
Im Regierungsbezirk Niederbayern ist der Bezirk Niederbayern für den Maßregelvollzug zuständig, der hierfür unter anderem das Bezirkskrankenhaus Straubing nutzt. Die Organisation und Ausgestaltung der im Bezirkskrankenhaus Straubing im Rahmen des Maßregelvollzugs stattfindenden Unterbringungen liegt demnach im alleinigen Verantwortungsbereich des Bezirks Niederbayern.

Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Im Maßregelvollzug untergebrachten Personen wird die Teilnahme an einer Arbeitstherapie angeboten. Die Arbeitstherapie dient unter anderem dem Erkennen von Ressourcen und Fähigkeiten der untergebrachten Personen, der Vorbereitung auf das alltägliche Leben außerhalb des Maßregelvollzugs, das Trainieren von arbeitsrelevanten Kompetenzen wie Ausdauer, Durchhaltevermögen, Konzentration, Belastbarkeit, Frustrationstoleranz, Flexibilität, Zuverlässigkeit, Kommunikation sowie Team- und Absprachefähigkeit. Die Teilnahme an der Arbeitstherapie ist freiwillig. Anders als im Justizvollzug, in dem eine gesetzliche Verpflichtung der Häftlinge zur Arbeitsleistung während des Haftvollzugs besteht, gibt es im Maßregelvollzug keine Verpflichtung der Patienten zur Arbeitsleistung.

Soweit die Patienten an der Arbeitstherapie teilnehmen, erhalten sie für Ihre Teilnahme an der Arbeitstherapie ein Therapieentgelt. Dabei steht nicht die wirtschaftliche Entlohnung für eine Arbeitsleistung im Vordergrund, sondern sie stellt eine Belohnung für die freiwillige Teilnahme an der therapeutischen Maßnahme dar. Die Höhe des Therapieentgelts wird von dem Träger des Maßregelvollzugs, im Fall des Bezirkskrankenhaus Straubings also dem Bezirk Niederbayern festgelegt. Gem. Art. 28 iVm. Art. 12 Abs. 3 Satz 2 Unterbringungsgesetz ist für geleistete Arbeit ein angemessenes Entgelt zu gewähren. Dieses Therapieentgelt unterliegt nach den einschlägigen Vorschriften der Sozialgesetzbücher des Bundes nicht der Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Im Bezirkskrankenhaus Straubing sind Personen mit erheblichen psychischen Erkrankungen untergebracht, deren Arbeitsleistung und Arbeitserfolg aufgrund des gesundheitlichen Zustands der Patienten sehr unterschiedlich sind und auch sehr von der Tagesform abhängig sein können. Um allen Patienten gerecht werden zu können, werden Arbeitstherapien mit unterschiedlichem Anforderungsprofil (z.B. Korbflechtung, Steinmetzarbeiten, Tütenkleben, Modellbau) angeboten.

Zu den speziellen Vertragsgestaltungen des Bezirks Niederbayern im Rahmen der dortigen Arbeitstherapien bitte ich Sie dort nachzufragen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer