Frage an Christine Haderthauer bezüglich Soziale Sicherung

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Christine Haderthauer
CSU
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Frage von Sebastian G. •

Frage an Christine Haderthauer von Sebastian G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Haderthauer,

nachdem ich um über 345000 Euro durch den Freistaat Bayern - davon von meinem Konto 700418882 BLZ: 76030080 - gemäss Kundennr. 1103333721 Vermerk der Bank BNP Paribas Cortal Consors 2000 Steuerbescheinigung - zum 31.12.2010 113.172,5 Euro Kapitalertragsteuer und 6224,46 Euro Solidaritätszuschlag - und zum 31.12.2009 56182,84 Euro Kapitalertragsteuer und 3089,94 Euro Solidaritätszuschlag im Rahmen der Überbesteuerung an das Finanzamt Nürnberg Süd -

und durch Schenkungssteuererfindung auf 37000 Euro steuerlichen Familienstammhausverkaufverlust gemäss:
Bundesfinanzhof Az. II B 28/11 vom 18.7.2011 über 302 €
Finanzamt Lohr Az. 23186794184 VO31621/11 F s. 4 K 1609/10 - 31.5.2011 - 7387 €
Finanzgericht Nürnberg Az. 4 K 1609/10 Verw.061302387241 - 29.7.2011 - 409 €
Finanzamt Lohr 2 Az. 23186794184 VO31 621/11 F s. 4 K 1609/10 - 8.7.2011 - 445 €
um Gesamt: 8543 Euro

sowie durch die BRD - überbesteuert bin wollte ich Sie fragen wann ich die sofortige Rückzahlung meiner Überbesteuerung und die Bearbeitung meiner Klagen und Anträge erhalte - ohne Verweigerung der Bearbeitung mit dem Hinweis auf angebliche Geschäftsunfähigkeit.

Nach den mir vorliegenden Urkundenbeweisen bin ich der am höchsten überbesteuerte in meinem Alter in meiner Geburtsstadt Weißenburg sowie im Bezirk Ansbach - können Sie dies auch mit Urkundenbeweisen wie ich bestätigen?

Benötigen Sie einen Betreuer für die Bearbeitung meiner Rückzahlungsklagen und Beschwerden - unter Beiziehung aller Gutachten zur Geschäftsfähigkeit auf die sich ihre eingesetzen Sachbearbeiter beziehen?

Ich befreie Sie bezüglich der von meinen Konten gewaltsam extrahierten Überbesteuerung und Schenkungssteuererfindung selbstverständlich vom Datenschutz. Begründung
VERZÖGERUNGSRÜGE,
UNTÄTIGKEITBESCHWERDE,
DIENSTAUFSICHTBESCHWERDE,
EMRK BESCHWERDE,
Staathaftungsklage gem.:
BFH Urteil vom 17.4.2013, XK3/12
Recht

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Günther
Nürnberger Strasse 10a
D-91781 Weissenburg

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Günther,

Ihre Anfrage zum Thema Steuerrecht betrifft nicht meine Tätigkeit als Abgeordnete. Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen:

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
Postfach 22 00 03
80535 München

Telefon: 089 2306-0
Telefax: 089 2306-2808
E-Mail: poststelle@stmf.bayern.de

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer