Frage an Christine Hollacher bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Christine Hollacher
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Frage an Christine Hollacher von Michael S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Hollacher,

Sie geben vor, nicht gegen den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, sondern nur gegen dessen Betriebserweiterung zu sein. Tatsache ist aber, daß der Flugplatz mit dem bisherigen Minimalflugverkehr (bedingt durch sehr hohe Fixkosten und viel zu geringe Einnahmen) hohe Verluste generiert und bei Beibehaltung des Status quo keine Besserung in Sicht gewesen wäre. Eine Erhöhung der Entgelte für die Flugplatznutzer (über das ohnehin schon extrem hohe Niveau hinaus) kommt nicht in Betracht: Bei einer Umlegung des gesamten Defizits auf die wenigen Flugzeuge wäre das Gebührenniveau geradezu außerirdisch.

Ohne die Betriebserweiterung besteht daher die Gefahr, daß die EADS den Flugbetrieb in Oberpfaffenhofen wegen dauerhafter Unwirtschaftlichkeit einstellen muß. Dies kann von einem Tag auf den anderen passieren, denn an einem Sonderflughafen ohne Betriebspflicht endet der Flugbetrieb am selben Tag, an dem die Zulassung seitens des Betreibers zurückgegeben wird. Die Folge davon wäre, daß die auf den Flugbetrieb angewiesenen Unternehmen (mit insgesamt ca. 2000 Arbeitsplätzen) den Standort Oberpfaffenhofen in kürzester Zeit verlassen müßten.

Es geht also bei der Betriebserweiterung nicht um das wirtschaftliche Wohlergehen der EDMO GmbH oder der EADS, sondern um die Existenz der Luftfahrtunternehmen am Standort!

Mich würde daher interessieren, welche realistische Alternative Sie zur Betriebserweiterung sehen, ohne den Flugplatz in seinem Bestand zu gefährden.

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Stock

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FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Stock,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie richtig feststellen, unterscheidet einen Sonderflughafen von einem Verkehrsflughafen die Tatsache, dass für den Verkehrsflughafen eine Betriebspflicht besteht! Gerade dieser Statuswechsel aber begründet die Sorge der Bürgerinnen und Bürger, die ich teile. Existiert erst einmal eine Betriebspflicht, und nichts anderes verfolgt Herr Grabherr im Auftrag der EADS, ist eine Änderung des Genehmigungsbescheides, die eine höhere Anzahl von Flugbewegungen gestattet, eine Frage der Zeit, sprich der wirtschaftlichen Nachfrage. Die Zuwachsraten für Geschäftsflieger liegen nach Angaben der Branche bei 10% jährlich! Spätestens seit dem "Runden Tisch", zu dem der Verein "Pro Flughafen" eingeladen hatte, dürften Zweifel zu den im Raum stehenden Behauptungen, der Betrieb des Sonderflughafens müsse aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit aufgegeben werden, offenkundig sein. Beim entsprechenden Engagement der öffentlichen Hand von Bund und Land zur Sicherung des Flugbetriebes für die DLR und Senkung der Betriebskosten können die Arbeitsplätze bei DLR und Luftfahrtunternehmen gesichert werden.
Das von der RUAG gewünschte zusätzliche Geschäftsfeld das sich aus der Ansiedlung von Lufttaxi Unternehmen und deren Wartung ergeben würde, kann ich jedoch aus Rücksicht auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger des FünfSeenLandes und des Münchener Westens sowie der Tourismuswirtschaft nicht befürworten.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Hollacher