Frage an Christine Lambrecht von Marcus S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
in dieser Woche soll über das EEG 2016 abgestimmt werden. Planen Sie für oder gegen das EEG 2016 zu stimmen? Und warum?
Mit dem EEG 2016 soll der Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor auf 45% im Jahr 2025 begrenzt und damit im Umkehrschluss ein fester “Kohlekorridor” beschlossen werden. Können Sie mir erklären, wie das mit der Energiewende zusammenpasst?
90% der Menschen wollen dass die Nutzung erneuerbarer Energien mindestens genauso schnell wie bisher ausgebaut wird. Mit dem EEG 2016 soll der Ausbau nun aber deutlich verlangsamt werden. Können Sie mir das erklären?
Im Koalitionsvertrag steht klar und eindeutig, dass Ausschreibungen frühestens ab 2018 kommen sollen, SOFERN der Nachweis erbracht wurde, dass sie für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien besser geeignet sind als feste Einspeisetarife und auch bei Ausschreibungen eine breite Bürgerbeteiligung gesichert ist. Die SPD hat darüber sogar mit einem Mitgliedervotum abgestimmt. Sind Ihrer Ansicht nach alle genannten Voraussetzungen erfüllt?
In der Branche der Erneuerbaren Energien sind rund 350.000 Menschen beschäftigt, 10 mal so viele, wie im Bereich der atomarfossilen Energiewirtschaft. In Deutschland sind Wind an Land und Solarstrom günstig geworden - bei fairer Betrachtung günstiger als alle anderen Formen der Energieerzeugung.
Weltweit boomen die erneuerbaren Energien, weil das EEG in Deutschland, das von vielen Ländern übernommen wurde, vor allem Wind- und Solarstromerzeugung billig gemacht hat. Die erneuerbaren Energien sind weltweit ein gigantischer Zukunftsmarkt. Warum investieren wir mit dem EEG erst Milliarden an Bürgergeld in Erneuerbare, um dann die Bremse zu ziehen und den Markt anderen zu überlassen, wenn wir die Früchte ernten könnten?
Mit freundlichen Grüßen,
Marcus Schubert
Sehr geehrter Herr Schubert,
Erlauben Sie mir bitte, dass ich auf Ihre wortgleichen E-Mail Nachrichten von letzter Woche auch gleichförmig antworte. Ihre Fragen stammen aus einem Fragenkatalog, den ich gleich von mehreren Bürgern zugeschickt bekommen habe. Gerne möchte ich in aller Ausführlichkeit auf Ihre Punkte eingehen und Ihnen erklären, warum ich letzten Freitag für das Gesetz zur Reform des EEGs gestimmt habe. Ich werde mich dabei an der Struktur Ihrer Schreiben orientieren (Ihre Fragen sind in kursiv).
1. Informationsstand
Haben Sie die 430 Seiten EEG-Gesetzentwurf gelesen, verstanden und können das Gesetz und seine Auswirkungen jedem Interessierten erklären?
Sehr wohl habe ich mich mit dem Gesetzesentwurf ausführlich beschäftigt und ich bin jederzeit in der Lage, jedem Interessierten die Kernpunkte des Gesetzes bei Bedarf zu erläutern. Als Volljuristin fällt es mir leicht, mit Synopsen zu arbeiten, die es nicht notwendig machen, 430 Seiten Gesetzestext Wort für Wort zu lesen und dennoch die wesentlichen Punkte zu erfassen.
2. Menschenschutz
Mit dem EEG 2016 soll der Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor auf 45% im Jahr 2025 begrenzt und damit im Umkehrschluss ein fester “Kohlekorridor” beschlossen werden.
- Eine aktuelle Studie rechnet vor, dass es in Europa 23.000 Tote im Jahr durch Kohlekraftwerke gibt.
- Es hat in diesem Sommer in Deutschland massive Unwetter mit Toten gegeben, die nur ein Vorgeschmack auf die Wetterextreme durch den Klimawandel sind, der in anderen Ländern noch verheerender wirkt.
- Wir sind möglicherweise die letzte Generation, die das Ruder beim Klimawandel mit großen Anstrengungen noch herumreissen könnte.
- In Paris wurde letztes Jahr ein weltweites Klimaabkommen abgeschlossen und auch von der deutschen Delegation groß gefeiert.
- Frau Merkel hat gerade beim Petersburger Dialog erklärt, alle Staaten müssten ihre CO2-Emissionen auf Null bringen.
- Was dazu in Deutschland nötig wäre, ist bekannt: Die Ablösung fossiler Energien durch einen massiven Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien und die Koppelung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität.
Können Sie uns erklären, wie das zusammenpasst?
Die Erfolgsgeschichte der erneuerbaren Energien will die Koalition fortsetzen und ihre Weiterentwicklung für alle Akteure verlässlich gestalten. In der aktuellen Novelle geht es darum die Kostendynamik zu durchbrechen, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll voranzutreiben und sie weiter an den Markt heranzuführen. Nur so lässt sich eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung aufrechterhalten.
Die von Ihnen kritisierte Begrenzung des Ausbaus der Erneuerbaren wurde bereits im EEG 2014 festgelegt. Hintergrund ist die aus unserer Sicht notwendige Synchronisierung der erneuerbaren Energien mit dem Ausbau der Stromnetze. Denn Strom zu produzieren, der nicht beim Kunden ankommen kann, verursacht Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht zu rechtfertigen sind. Denn zum einen erhalten Betreiber von Windkrafträdern, die aus dem Wind gedreht werden, weiterhin Einspeisevergütung und zum anderen müssen fossile Kraftwerke im Süden hochgefahren werden, um die verkaufte Strommenge zum Kunden zu liefern. Wir hoffen, dass die Erdverkabelung der Stromtrassen zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung führt und die Übertragungsnetze zügig ausgebaut werden können. Denn nur mit dezentraler Stromerzeugung durch Onshore-Wind und Photovoltaik sind die großen Industriezentren im Westen und im Süden der Bundesrepublik nicht zu versorgen. Erfahrungsgemäß ist die Nichtrealisierungsquote bei den Ausschreibungen sehr gering. Sollte die Entwicklung eine andere sein, ist eine Nachjustierung möglich.
Der von Ihnen so benannte „Kohlekorridor“ macht die Herausnahme von Kraftwerken für alle berechenbar. Er sagt allerdings nichts über die Volllaststunden der Kraftwerke aus, die noch im Markt sind. Sie nehmen kontinuierlich ab. Bezogen auf den erzeugten Strom aus fossilen Kraftwerken ist es also verfehlt, von einem „festen Kohlekorridor“ zu sprechen.
Wir werden auch weiterhin darauf hinwirken, den Ausbau der erneuerbaren Energien in anderen Ländern zu unterstützen. Oft erfolgt der Export Erneuerbarer parallel zum Export moderner Kraftwerkstechnologie. Letzteres ist aus ökonomischer Sicht der Länder zu erklären. Das Abkommen von Paris kann helfen, den Ausbau der Erneuerbaren in diesen Ländern zu forcieren.
Die schrittweise Rückführung der fossilen Energieträger zugunsten von Erneuerbaren erfolgt bereits, ist aber aus technischen und aus ökonomischen Gründen auch nur in Schritten umsetzbar. Die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr ist im EEG vorgesehen. Strommengen aus Erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt würden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder für die Speicherung verwendet werden. Der ordnungspolitische Rahmen hierfür wird derzeit konzipiert.
Mit Hilfe Erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und relativen Energiebedarfen gelungen. Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit verfügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie. Die Erneuerbaren verringern die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen bei zugleich steigenden Energiebedarfen. Bereits heute führt die Abhängigkeit von Ressourcen zu massiven Verteilungskämpfen, die die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwischen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken. Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen. Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris unterstrichen.
Der Erfolge der Energiewende misst sich nicht an dem Umfang des Ausbaus der erneuerbaren Energien, sondern daran, ob der Transformationsprozess ohne Störungen in der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit gelingt. Das bislang maßgebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems im EEG ist geeignet, die entsprechenden Technologien in den Markt einzuführen, aber ungenügend, sie auf dem Markt anstelle der fossilen Energieträger zu etablieren. Der Rückgang der Arbeitsplätze in der PV-Industrie ist der ausländischen Konkurrenz zuzuschreiben. Deutsche Anlagenbauer haben Fabriken u.a. in China errichtet. Die Produktion ist hochautomatisiert und konnte schnell kopiert werden. Nunmehr wird sie in den Ländern auch weiterentwickelt. Hier hat die deutsche Solarindustrie den Anschluss verpasst, viele sind der Meinung, weil sie Innovationen bei der hohen Förderung nicht nötig hatte.
Die Stagnation der Biomasse ist nicht nur ihrem hohen Preis zuzuschreiben, sondern auch den damit einhergehenden landwirtschaftlichen Folgen. Das können wir insbesondere auch aus entwicklungspolitischen Gründen nicht ignorieren.
Mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele setzen wir auf den Netzausbau und einer Anpassung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instruments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wärme- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2016 erste Anknüpfungspunkte bietet.
3. Demokratie
90% der Menschen wollen dass die Nutzung erneuerbarer Energien mindestens genauso schnell wie bisher ausgebaut wird. Mit dem EEG 2016 soll der Ausbau nun aber deutlich verlangsamt werden.
Können Sie uns das erklären?
Im Koalitionsvertrag steht klar und eindeutig, dass
- Ausschreibungen frühestens ab 2018 kommen sollen
- SOFERN der Nachweis erbracht wurde, dass sie für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien besser geeignet sind als feste Einspeisetarife
- und auch bei Ausschreibungen eine breite Bürgerbeteiligung gesichert ist.
Die SPD hat darüber sogar mit einem Mitgliedervotum abgestimmt.
Sind Ihrer Ansicht nach alle genannten Voraussetzungen erfüllt?
Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird fortgeführt. In 2015 haben die Erneuerbaren einen Anteil von rund 33 Prozent am Stromverbrauch erreicht, in 2025 werden es 45 Prozent sein. Das ist zweifelsfrei ein Ausbaupfad. In den letzten drei Jahren lag der Ausbau von Wind-Onshore weit über dem technologiespezifischen Korridor von 2.500 MW im Jahr. Hierdurch wurde der Netzengpass offensichtlich. Eine Fortführung von bis zu 4000 MW im Jahr hätte den Gesamtausbaupfad von 45 Prozent weit überstiegen, was hinsichtlich des fehlenden Netzes unverantwortlich wäre (siehe Ausführungen oben).
Grundlagen für die Einführung von Ausschreibungen im Rahmen des EEG
Die Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU (S. 26) sehen verbindlich ab 1. Januar 2017 Ausschreibungen vor.
- „…Beihilfen werden im Rahmen einer Ausschreibung anhand eindeutiger, transparenter und diskriminierungsfreier Kriterien gewährt, es sei denn, die Mitgliedstaaten weisen nach, dass nur ein Vorhaben oder Standort oder nur eine sehr begrenzte Zahl von Vorhaben oder Standorten beihilfefähig wäre oder dass eine Ausschreibung zu einem höheren Förderniveau führen würde (Verzicht auf Ausschreibung z. B. zur Vermeidung strategischen Bietverhaltens) oder dass eine Ausschreibung dazu führen würde, dass nur wenige Vorhaben verwirklicht werden (Verzicht auf Ausschreibung zur Vermeidung der Unterbietung).“
Im § 2 Abs. 5 EEG 2014 haben wir uns zu Ausschreibungen ab 2017 verpflichtet.
- „(5) Die finanzielle Förderung und ihre Höhe sollen für Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas bis spätestens 2017 durch Ausschreibungen ermittelt werden. Zu diesem Zweck werden zunächst für Strom aus Freiflächenanlagen Erfahrungen mit einer wettbewerblichen Ermittlung der Höhe der finanziellen Förderung gesammelt. Bei der Umstellung auf Ausschreibungen soll die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben.“
Die Akteursvielfalt wird im EEG 2016 zum einen über die De-Minimis-Regelung sowie über die Sonderstellung der Bürgerenergiegesellschaften in Ausschreibungen gewährleistet.
In Bezug auf die Bürgerbeteiligung ist hinzuzufügen, dass es ein besonderes Anliegen der SPD war und ist, dass Bürgerenergiegesellschaften eine faire Chance erhalten, bei den Ausschreibungen zum Zuge zu kommen. Schon auf dem Weg zum Kabinettsentwurf haben wir dafür gesorgt, dass Bürgerenergiegesellschaften an den Ausschreibungen unter erleichterten Bedingungen teilnehmen können. So müssen Bürgerenergiegesellschaften beispielsweise nicht, wie etwa andere große Wettbewerber, zu Beginn des Ausschreibungsverfahrens eine Bundesimmissionsschutz-Genehmigung vorlegen, die mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zusätzlich zu dieser Regelung orientiert sich die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, an dem höchsten bezuschlagten Gebot (Bonus für Bürgerenergie). Große Bieter können den Markt häufig besser abschätzen als Bürgerenergiegesellschaften. Unser Modell sichert auch den kleineren Akteuren eine Vergütung zu marktüblichen Preisen. Darüber hinaus ist uns eine stärkere Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger über die Kommunen wichtig. Daher haben wir die Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften so angepasst, dass sie zehn Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen. Nicht zuletzt können Bundesländer ihrerseits Maßnahmen ergreifen, um die Akteursvielfalt im Interesse von Bürgerenergie weiter zu stärken - wie es zum Beispiel die SPD-geführte Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern bereits getan hat.
4. Soziale Frage
Es wird immer wieder gesagt, dass die Kosten der Energiewende, insbesondere die EEG-Umlage - gerade auch aus sozialen Gründen - im Rahmen bleiben müssen.
- Warum bekommen wir laufend direkt und indirekt die Kosten der Nutzung atomarfossiler Energien präsentiert, ohne dass diese Kosten in einen fairen Kostenvergleich mit den Erneuerbaren einbezogen werden?
- Warum wird die 2009 beschlossene Änderung des Wälzungsmechanismus der EEG-Umlage, die zu einer massiven Erhöhung der EEG-Umlage geführt hat, nicht wieder geändert?
- Warum werden Industrieausnahmen von der EEG-Umlage erhöht statt abgebaut, gerade auch für große Unternehmen, die sich mit billigem Börsenstrom versorgen können?
- Warum wird die teuerste Form der erneuerbaren Stromerzeugung (Offshore-Wind) am stärksten gefördert und am wenigsten begrenzt, Wind an Land und Solar aber bürokratisch behindert und massiv gedeckelt?
- Warum fördert man nicht alles, was der Eigen- und Direktversorgung dient und damit den Netzausbaubedarf verringert und eine individuelle Entlastung von Energiekosten ermöglicht, wenn man verantwortungsvoll zum Umbau der Energieversorgung beiträgt?
Findet hier nicht über die Ausgestaltung der EEG-Umlage eine massive Subventionen von Industrie-Konzernen durch alle - auch finanziell schlechter gestellte - Bürger und kleine und mittlere Unternehmen statt?
Können Sie uns das erklären?
Der Ausstieg aus der Kernkraft bis 2022 ist beschlossen und nicht verhandelbar. Die Rückstellungen müssen die Muttergesellschaften der Kernkraftwerksbetreiber werthaltig in ihrem Unternehmen anlegen. Das waren bis vor kurzem noch die fossilen Kraftwerke, allen voran die Braunkohlekraftwerke. Aufgrund der schrittweisen Herausnahme der Braunkohlekraftwerke aus dem Markt und der zunehmenden Unwirtschaftlichkeit der Kraftwerke insgesamt aufgrund abnehmender Volllaststundenanzahl, wurde das Haftungsthema der Konzerne im Zusammenhang mit der Endlagerung atomarer Abfälle in einer politisch breit besetztes Kommission diskutiert. Nur so finden wir Lösungen jenseits von Unternehmensinsolvenzen.
Die Verringerung der EEG-Umlage für Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch und hohem Exportanteil erfolgte vor dem Hintergrund drohender Abwanderung aus Deutschland. Derzeit haben wir eine der geringsten Reinvestitionsquoten in Deutschland, was zu einem Teil auch auf bestehende Unsicherheiten in diesem Bereich zurückzuführen sein dürfte. Das nicht schlüssige Zusammengehen dieses Instruments mit den geforderten Investitionen in Energieeffizienz sowie die Wettbewerbsverzerrung im Inland sind uns bewusst. Wir müssen hierfür baldmöglichst eine Antwort finden. Allerdings sind es nicht unbedingt diese Unternehmen, die sich mit günstigem Börsenstrom eindecken, sondern sie kalkulieren eher langfristig. Die sie beliefernden Unternehmen profitieren vielmehr in Abwägung möglicher Risiken von den günstigen Börsenstrompreisen.
Sowohl für Wind-Offshore als auch für Wind-Onshore haben wir Ausbaupfade. Für Wind-Onshore ist der Eindruck des Drosselns entstanden, weil sie in den letzten Jahren weit über dem Korridor lagen. Zudem ist bei Wind-Onshore das Referenzertragsmodell mit zu berücksichtigen, mit dem die weniger windhäufigen Standorte wettbewerbsfähig gemacht werden sollen.
Hinsichtlich des jährlichen Ausbauvolumens haben wir auch für Wind-Offshore aufgrund fehlender Netze einen Stufenplan vorgesehen, um dann aber in 2030 unsere Zielgröße von 15 GW zu erreichen. Aufgrund der langen Planungszeiten und den vertraglichen Verpflichtungen zum Bau der Konverter wäre eine Begrenzung nur langfristig möglich. Dies ist aber nicht gewollt.
Eigen- und Direktvermarktung wollen wir stärker fördern. Hierzu haben wir eine Verordnungsermächtigung zum Mieterstrom ins Gesetz geschrieben. Hier sind mögliche Umgehungstatbestände zu prüfen. Eigen- und Direktvermarktung würde allerdings nur im Verteilnetz den Netzausbau verringern, nicht auf der Übertragungsnetzebene.
5. Arbeitsplätze
- In der Branche der Erneuerbaren Energien sind rund 350.000 Menschen beschäftigt, 10 mal so viele, wie im Bereich der atomarfossilen Energiewirtschaft.
- In Deutschland sind Wind an Land und Solarstrom günstig geworden - bei fairer Betrachtung günstiger als alle anderen Formen der Energieerzeugung.
- Weltweit boomen die erneuerbaren Energien, weil das EEG in Deutschland, das von vielen Ländern übernommen wurde, vor allem Wind- und Solarstromerzeugung billig gemacht hat
- Die erneuerbaren Energien sind weltweit ein gigantischer Zukunftsmarkt.
Warum investieren wir mit dem EEG erst Milliarden an Bürgergeld in Erneuerbare, um dann die Bremse zu ziehen und den Markt anderen zu überlassen, wenn wir die Früchte ernten könnten?
Halten Sie das für einen verantwortungsvollen Umgang mit Bürgergeld und für eine sinnvolle Industriepolitik?
Wir ziehen nicht die Bremse beim Ausbau der erneuerbaren Energien, wir wollen aber den Ausbaukorridor einhalten, um eine Chance zu haben, den Ausbau der Erneuerbaren mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Das ist aus unserer Sicht ein verantwortungsvoller Umgang mit Bürgergeld. Auf die Exportaktivitäten unserer Industrie dürfte es daher keine Auswirkungen haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Lambrecht