Am 22.08.21 wurde berichtet, dass Sie die 2G-Regelung für verfassungswidrig halten. Am 27.08.21 wurde berichtet, dass Sie dafür keine Hürden sehen. Wie kommen Sie zu den verschiedenen Einschätzungen?
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Frage von Yannick K. • 29.08.2021
Am 22.08.21 wurde berichtet, dass Sie die 2G-Regelung für verfassungswidrig halten. Am 27.08.21 wurde berichtet, dass Sie dafür keine Hürden sehen. Wie kommen Sie zu den verschiedenen Einschätzungen?
Hallo Herr K., seit Monaten weise ich auf die Möglichkeiten der Vertragsfreiheit hin. Genau das wird jetzt in Hamburg praktiziert. Problematisch halte ich eine staatlich verordnete Einschränkung. Das gibt es in Hamburg aber nicht, also auch keinen Widerspruch in meinen Aussagen
(...) Bitte haben Sie Verständnis, dass die weltweite Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus, bei der es sich um eine Pandemie handelt, unser Land vor eine gewaltige Herausforderungen stellt. (...)
(...) Diese Befugnisse obliegen - unbeschadet deren zu wahrender Unabhängigkeit - dem Justizministerium des betreffenden Bundeslandes als oberste Aufsichtsbehörde. Auf Grund der föderalen Ausprägung der Bundesrepublik Deutschland kann das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz darüber hinaus auch nicht gegenüber den oberste Aufsichtsbehörde eines Bundeslandes „übergeordnet“ tätig werden. (...)
(...) In vielen Branchen ist es üblich, dass unter Ausschöpfung der geltenden Rechtslage in § 309 Nummer 9 BGB, durch AGB mit Verbrauchern Verträge über eine Laufzeit von zwei Jahren vereinbart werden, die sich automatisch um ein Jahr verlängern, wenn eine rechtzeitige Kündigung versäumt wird. Die nun im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vorgeschlagene Regelung, sieht vor, dass eine automatische Verlängerung des Vertrages nur noch um jeweils drei Monate möglich sein soll, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wird. (...)