Am 22.08.21 wurde berichtet, dass Sie die 2G-Regelung für verfassungswidrig halten. Am 27.08.21 wurde berichtet, dass Sie dafür keine Hürden sehen. Wie kommen Sie zu den verschiedenen Einschätzungen?

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Frage von Yannick K. •

Am 22.08.21 wurde berichtet, dass Sie die 2G-Regelung für verfassungswidrig halten. Am 27.08.21 wurde berichtet, dass Sie dafür keine Hürden sehen. Wie kommen Sie zu den verschiedenen Einschätzungen?

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Hallo Herr K., seit Monaten weise ich auf die Möglichkeiten der Vertragsfreiheit hin. Genau das wird jetzt in Hamburg praktiziert. Problematisch halte ich eine staatlich verordnete Einschränkung. Das gibt es in Hamburg aber nicht, also auch keinen Widerspruch in meinen Aussagen 

Schönen Sonntag